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Bundesregierung plant Bankenabgabe für alle Kreditinstitute

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Berlin - Die von der schwarz-gelben Koalition geplante Bankenabgabe soll für alle dem Kreditwesengesetz unterliegenden Finanzinstitute gelten. Allerdings würden sich die Beiträge am systemischen Risiko bemessen und auch die Vernetzung eines Institutes berücksichtigen, heißt es im Eckpunkteentwurf der Regierung, wie die Wirtschaftsnachrichtenagentur Dow Jones Newswires am Mittwoch berichtete. Demnach sei die Einrichtung eines Stabilitätsfonds als Sondervermögen des Bundes geplant, der von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) verwaltet werden soll.

Die Beitragsbemessung werde "am systemischen Risiko ausgerichtet" sein, das "insbesondere anhand der Größe der eingegangenen Verpflichtungen eines Kreditinstituts und seiner Vernetzung im Finanzmarkt zu bestimmen" sei. Damit leiste die Abgabe einen Beitrag für eine risikoadäquate Unternehmensführung bei den Kreditinstituten. Das Bundesfinanzministerium wolle "fortlaufend die Zumutbarkeit der erhobenen Abgabe prüfen", hieß es weiter.

Die Bundesregierung will die Eckpunkte für die Bankenabgabe, von der sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach eigenen Angaben ein jährliches Aufkommen von rund einer Milliarde Euro verspricht, am kommenden Mittwoch im Kabinett beschließen. "Die neue Abgabe soll die Leistungsfähigkeit der Banken nicht beeinträchtigen - schließlich ist die Gefahr einer Kreditklemme längst nicht passé", teilte das Bundespresseamt mit.

Die Sparkassen hatten am Mittwoch "die geplante Orientierung der Sonderabgabe an der Bilanzsumme" kritisiert. DSGV-Präsident Heinrich Haasis, forderte stattdessen, aus der Bilanzsumme sowohl die Kundeneinlagen als auch Kredite an die Realwirtschaft herauszurechnen.

Weiter sieht das Eckpunktepapier den Angaben zufolge unter anderem vor, dass systemrelevante Teile einer Bank künftig auf einen privaten Dritten oder auf eine staatliche "Brückenbank" übertragen werden können. Damit solle der systemrelevante Teil zur Vermeidung von Finanzmarktstörungen fortgeführt und die Liquidation der nicht systemrelevanten Betriebsteile ermöglicht werden.