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Bausparverträge lieber übertragen als kündigen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf - Geänderte Lebensumstände oder kurzfristiger Geldbedarf - Gründe, einen Bausparvertrag vorzeitig aufzulösen, gibt es viele. In solchen Fällen gilt es, genau zu überlegen. Manchmal ist eine Übertragung oder ein Verkauf sinnvoller als die Auflösung des Vertrages. Bausparverträge lohnen sich in der Regel nur, wenn man wirklich bauen oder kaufen will. Denn der Sparzins, mit dem die Einzahlungen verzinst werden, ist in der Regel niedrig. Das bedeutet: "Je eher Bausparverträge gekündigt werden, desto mehr Einbußen ergeben sich", sagt Markus Feck, Finanzjurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Eine bessere Lösung kann in solchen Fällen sein, seinen Vertrag an Angehörige zu übertragen. Dazu zählen neben Verwandten auch Verlobte. Beides werde von den Bausparkassen in der Regel akzeptiert. Findet sich niemand, der den Vertrag übernimmt oder braucht man kurzfristig Geld, gibt es neben der Auflösung die Möglichkeit des Verkaufs. Feck rät, gut zu vergleichen, welche Alternative am meisten bringt: Zunächst sollte bei der Bausparkasse nachgefragt werden, wie viel diese im Fall der Auflösung auszahlt. Das Angebot kann dann mit jenen von möglichen Aufkäufern des Bausparvertrages verglichen werden.

Bausparkasse muss einer Abgabe an Dritte zustimmen 

Dabei gilt: Einer Abgabe an Dritte muss die Bausparkasse erst zustimmen. Oft gibt es dabei laut Feck keine Probleme. Wird der Verkaufsantrag allerdings abgelehnt, hätten Klagen kaum Aussicht auf Erfolg. Denn die Zustimmungsklausel sei rechtens.