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Auf Fehlersuche: So prüfen Verbraucher ihren Steuerbescheid

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Darmstadt/Berlin - Wer den Steuerbescheid in Händen hält, den interessiert meist nur, ob er eine Rückzahlung bekommt oder eine Nachzahlung leisten muss. Doch Experten raten, den Bescheid zu kontrollieren. "Denn viele Steuerbescheide sind falsch", erklärt Rudolf Gramlich vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfering Deutschland in Darmstadt. Schlichte Übertragungs- oder Berechnungsfehler, bewusste Abweichungen und juristische Fehler seien die häufigsten Gründe. Wer den Steuerbescheid nicht überprüft, verschenke oft bares Geld.

Wichtig ist immer, dass man selbst noch ein Exemplar seiner Steuererklärung behält. "Denn nur so können Sie die Daten hinterher überprüfen", sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Daher sollten die ausgefüllten Formulare kopiert werden, bevor sie abschickt werden. Bekomme man dann den Bescheid vom Finanzamt, sollte man einfach beide Dokumente nebeneinander legen und Position für Position vergleichen. "Überprüfen Sie alle Angaben sorgfältig."

Im zweiten Schritt kann man sich dann den Zahlen widmen und überprüfen, ob alle Angaben übernommen wurden: "Einkünfte, Freibeträge, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen - es führt kein Weg daran vorbei, jeden einzelnen Posten zu kontrollieren", sagt Käding. "Sind die Zahlen richtig oder gibt es vielleicht einen Zahlendreher?" Denn auch beim Finanzamt können Fehler passieren, etwa bei der Übertragung der Daten in das Computersystem.

Gramlich erklärt: "Die elektronische Lohnsteuererklärung Elster sollte das Verfahren zwar vereinfachen. Aber dennoch kommt es vor, dass Beträge fehlen." Etwa weil der Sachbearbeiter versehentlich ein Feld gelöscht hat. Genauso einfach wie solche Fehler passieren, sind sie aber auch behoben. Käding rät: "Einfach mal fix beim Finanzamt anrufen. Das regelt sich oft ganz unkompliziert."

Was tun, wenn Posten nicht berücksichtigt wurden?

Anders verhält es sich, wenn der Finanzbeamte bewusst von den Angaben abgewichen ist. "Wurden Posten nicht berücksichtigt, dann muss das in den Erläuterungen erwähnt werden", erklärt Stephanie Zipp, Steuerredakteurin bei der in Berlin ansässigen Stiftung Warentest. Diese Erläuterungen befinden sich am Ende eines jeden Steuerbescheides. Wenn Abweichungen dort gar nicht erwähnt werden, sei dies automatisch ein Grund für einen Einspruch. Findet sich zu den Abweichungen hingegen eine Erläuterung, müsse man sich überlegen, ob man diese für begründet erachtet.

Oft werde etwa das häusliche Arbeitszimmer nicht anerkannt oder Kinderbetreuungskosten von berufstätigen Eltern nicht berücksichtigt. Teils würden auch zu geringe Kilometerpauschalen veranschlagt, weil das Finanzamt nur die kürzeste Entfernung von der Wohnung zur Arbeit ansetzt, obwohl auch ein längerer Weg akzeptiert werden muss, etwa wenn dieser verkehrsgünstiger ist.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind voll absetzbar

Eine potenzielle Fehlerquelle sieht Zipp auch bei den Beiträgen zum Basisschutz für Kranken- und Pflegeversicherung. Auf diese sollte man besonders schauen, da diese für das Jahr 2010 erstmals voll absetzbar seien. "Das ist eine Neuerung, an die sich die Finanzämter vielleicht noch nicht gewöhnt haben", so Zipp.

Vorsicht ist laut Gramlich geboten, wenn es in den Erläuterungen heißt: "Konnte nicht berücksichtigt werden, da Belege fehlen." Eine solche Erläuterung sei nicht rechtens. "Wenn Belege fehlen, muss der Beamte diese nachfordern", betont Gramlich.

Findet man im Steuerbescheid abweichende Beträge, wird die Überprüfung schwieriger. Die Entfernungspauschale ist ein Beispiel für potenzielle Berechnungsfehler: Zu diesem Punkt findet sich im Steuerbescheid allerdings nur noch der Endbetrag, nicht aber, auf welchen Rechenwegen das Finanzamt zu diesem Ergebnis gekommen ist. "Ich bin dann schon gezwungen, die einzelnen Beträge mit dem zu vergleichen, was ich angegeben habe, und dies notfalls mit dem Taschenrechner nachzurechnen", sagt Gramlich. Wer sich dies nicht zutraut, könne sich professionelle Hilfe holen.

Einspruchsfrist beträgt einen Monat

Auch eine Steuerrechner-Software kann die Überprüfung des Steuerbescheides erleichtern. Diese erstellt einen simulierten Steuerbescheid basierend auf den eigenen Angaben. Anhand der Vergleichszahlen fällt es dann leichter, zu sehen, ob das Finanzamt abgewichen ist. Wer so festgestellte Abweichungen nicht akzeptieren will, kann förmlich Einspruch einlegen. "Dafür haben Sie einen Monat nach Bekanntgabe Zeit", sagt Käding.

Am schwierigsten zu erkennen sind inhaltliche oder juristische Fehler. Das betrifft zum Beispiel den Unterhalt für einen Ehepartner, von dem man dauernd getrennt lebt. "Bis zu 13.805 Euro Unterhalt für einen dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten sind absetzbar", so Zipp. Übernimmt der Ex-Partner außerdem die Basiskosten für die Kranken- und Pflegeversicherung, kommen diese noch hinzu.

Wurden diese Beträge nicht veranschlagt, ist der Bescheid fehlerhaft. "Oft liegt der Fehler in einem solchen Fall allerdings nicht beim Finanzamt", betont Gramlich. Vielmehr würden viele Steuerpflichtige vergessen, die entsprechenden Angaben zu machen oder wüssten gar nicht, dass diese Posten steuerlich angesetzt werden können. Nichtsdestotrotz könne man auch in einem solchen Fall Einspruch erheben und auf diesem Wege quasi nachträglich Angaben machen, die man bei der Steuererklärung vergessen hatte, ergänzt Zipp.