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Obwohl in Deutschland der Ombudsmann vor allem aus den Versicherungsbereich bekannt ist, gibt es ihn auch in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens. Zudem kann auch eine Frau diese Funktion übernehmen, man spricht dann von einer Ombudsfrau. Der Name stammt aus dem Altnordischen, er bedeutet so viel wie „Vollmacht“ oder „Auftrag“.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist ein Ombudsmann?
  3. Der Ombudsmann im Versicherungswesen
  4. Um welche Sachverhalte drehen sich die meisten Streitfälle?
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Berufsunfaehigkeitsversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Name Ombudsmann leitet sich aus dem Altnordischen ab und bedeutet "Vollmacht" oder "Auftrag".
  • Definieren lässt sich ein Ombudsmann / eine Ombudsfrau als unparteiische Schiedsperson.
  • Die Funktion kann von einer einzelnen Person als auch von einer Gruppe übernommen werden.

Was ist ein Ombudsmann?

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Ombudsmann um eine unparteiische Schiedsperson, auch als „neutraler Schlichter“ bekannt. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Fronten zwischen zwei oder mehreren Parteien verhärtet sind und ein entsprechender Vermittler benötigt wird. Statt einer einzelnen Person als Ombudsmann bzw. Ombudsfrau kann diese Funktion auch eine Gruppe übernehmen, dabei spricht man von einem Ombudsrat.

Der Ombudsmann im Versicherungswesen

Der Ombudsmann im Versicherungswesen versteht sich als Schlichtungsstelle zwischen Versicherten und der Versicherungsgesellschaft. In Deutschland gibt es für die verschiedenen Versicherungsbereiche teilweise eigene Ombudsmänner, einzelne von ihnen übernehmen aber auch mehrere Bereiche, besonders bei recht gering verbreiteten Versicherungen.

Verbraucher können insbesondere bei strittigen Versicherungsfällen den Ombudsmann aufsuchen und ihn als unabhängigen Schlichter einsetzen. In diesem Zusammenhang wird der Ombudsmann den Versicherungsfall prüfen und anschließend sein Urteil aussprechen. Obwohl das Urteil des Ombudsmannes für die Versicherungsgesellschaften nicht verpflichtend ist, erkennen sie es in den meisten Fällen an. Somit stellt die Arbeit des Ombudsmannes eine gute Alternative zu einem teuren und oftmals langwierigen Gerichtsverfahren dar.

Wichtig zu wissen ist, dass der Ombudsmann Versicherungsfälle nicht nur hinsichtlich der Frage beurteilt, welche Partei im Recht ist. Es geht immer auch darum, Schadenhöhen und sonstige Kosten abzuwägen und mit in die Entscheidung einzubeziehen. So kann der Ombudsmann durchaus sein Urteil zugunsten der Partei fällen, die eigentlich nicht im Recht ist, wenn ein Urteil zugunsten der im Recht befindlichen Partei wirtschaftlich nicht vertretbar wäre.

Ombudsmänner sind weder Beamte, noch werden sie von Versicherungsgesellschaften angestellt. Es handelt sich hierbei um ehrenamtlich tätige Personen, die sich in Vereinen oder gemeinsamen Schlichtungsstellen zusammengeschlossen haben. Die bekannteste dieser Gesellschaften ist der Verein „Versicherungsombudsmann e.V.“, dem sich viele bekannte Versicherungsunternehmen angeschlossen haben. Neben der Versicherungsbranche gibt es Ombudsmänner auch bei Banken, Bausparkassen und in der Politik.

Um welche Sachverhalte drehen sich die meisten Streitfälle?

In der Regel geht es bei den Streitfällen, die durch einen Ombudsmann zu bearbeiten sind, immer um die Auszahlung von Versicherungsleistungen. In den letzten Jahren häufen sich z. B. die Fälle, in denen der Ombudsmann die Berechnung von Leistungen aus Lebensversicherungen überprüfen und diesbezüglich Urteile aussprechen muss. Doch auch bei Rechtsschutz- und Unfallversicherungen sowie im Bereich der Gebäude- und Hausratversicherung wird der Ombudsmann oftmals aktiv.

Im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren, das sich insbesondere im Versicherungsbereich oftmals über Jahre hinziehen kann und dementsprechend teuer für alle Parteien ist, trifft der Ombudsmann sein Urteil normalerweise innerhalb weniger Wochen bis maximal drei Monaten. Wer den Ombudsmann für seinen Streitfall im Versicherungsbereich in Anspruch nehmen möchte, kann die dazu notwendigen Formulare auch über das Internet herunterladen. Sie stehen auf der Webseite des Vereins Versicherungsombudsmann e.V. kostenlos zur Verfügung.

Für den Bereich der privaten Krankenversicherung, in dem es oftmals zu Streitigkeiten aufgrund der Versicherungsleistungen kommt, existiert eine eigene Schlichtungsstelle in Berlin. Teilnehmende Unternehmen, die mit dieser Schlichtungsstelle zusammenarbeiten, sind die meisten großen Kranken- und Pflegeversicherungen in Deutschland. Interessenten könn

en sich über die Webseite mit ihrer Versicherungsangelegenheit an die Schlichtungsstelle wenden.

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