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Staatlich gefördert ins Eigenheim: Das Wohneigentumsprogramm KfW 124

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Programm KfW 124 fördert den Erwerb und den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem Darlehen von bis zu 100.000 Euro.
  • Förderberechtigte sollten prüfen, ob sich das Wohneigentumsprogramm für sie lohnt. Mit guter Bonität erhalten Sie auf dem freien Markt unter Umständen günstigere Bauzinsen.
  • Das KfW-Darlehen wird von der Bank beantragt, bei der Ihre Hauptfinanzierung läuft. Über unseren Baufinanzierungsrechner finden Sie einfach und schnell günstige Anbieter.

Zum Baufinanzierungsrechner

Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen will, den unterstützt die öffentlich-rechtliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihrem Wohneigentumsprogramm KfW 124. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit das Förderprogramm KfW 124 für Sie in Frage kommt und ob es sich für Sie überhaupt lohnt, erklären wir in diesem Ratgeber.

An wen richtet sich das Wohneigentumsprogramm?

Im Rahmen des Wohneigentumsprogramms erhalten Förderberechtigte einen Kredit von bis zu 100.000 Euro zu einem festen Zinssatz. Das Darlehen erhalten nur natürliche Personen. Es muss zweckgebunden für den Erwerb oder den Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung verwendet werden. Der KfW-Kredit fließt dann in die Baufinanzierung ein.

Kreditkonditionen im Wohneigentumsprogramm

Sie haben die Wahl: Entweder Sie schließen Ihren KfW-Kredit als Annuitätendarlehen oder als endfälliges Darlehen ab. Beim Annuitätendarlehen hängt der Zinssatz von der Dauer der Zinsbindung ab.

Tipp: Mit dem Annuitätenrechner von Verivox können Sie jetzt ihre Kreditrate (Annuität) für Ihren Immobilienkredit berechnen und die Laufzeit, die Zinsen und die Gesamtkosten ermitteln.

KfW 124 als Annuitätendarlehen

Sollzins (Effektivzins)
Laufzeit
Tilgungsfreie Anlaufjahre
Znsbindung
3,20 % (3,25 %) 4 bis 25 Jahre 1 bis 3 Jahre 5 Jahre
3,26 % (3,31 %) 4 bis 25 Jahre 1 bis 3 Jahre 10 Jahre

Nicht immer lohnt sich das KfW-Darlehen

Sie sollten genau prüfen, ob sich das Wohneigentumsprogramm der KfW für Sie überhaupt rechnet. Bei den aktuellen Konditionen ergibt sich ein Zinsvorteil mitunter nur bei der sehr kurzen 5-jährigen Zinsbindung. Für eine Baufinanzierung mit 10-jähriger Zinsbindung erhalten Kreditnehmer mit sehr guter Bonität bei günstigen Banken auf dem freien Markt einen besseren Zinssatz.

Wer das Darlehen mit 5-jähriger Zinsbindung abschließt, erhält zwar einen sehr günstigen Zins, geht aber auch ins Risiko. Wenn die Zinsbindung ausläuft, erhalten Sie ein Angebot für die Anschlussfinanzierung Ihrer Restschuld. Sollten die Zinsen bis dahin deutlich steigen, zahlen Sie drauf.

People Component Oliver Maier

Oliver Maier

Geschäftsführer Verivox Finanzvergleich GmbH

Ein KfW-Darlehen lohnt sich für Verbraucher nicht in jedem Fall. Kreditnehmer mit guter Bonität können am freien Markt häufig einen günstigeren Zinssatz erhalten.

Ein großes Plus des KfW-Kredits sind die ein bis drei tilgungsfreien Anlaufjahre. In dieser Zeit fallen für den Darlehensnehmer lediglich die monatlichen Zinsen und noch keine Tilgung an. Das reduziert die finanzielle Belastung zu Beginn der Laufzeit. Tilgungsfreie Anlaufjahre erleichtern es vor allem Bauherren, die Zeit bis zum Einzug ins neue Heim zu überstehen, in der sowohl der Baukredit bedient als auch weiter Miete gezahlt werden muss. Erst nach der tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Sie monatlich gleichbleibende Annuitäten aus Zins und Tilgung

KfW 124 als endfälliges Darlehen

Als Alternative zum Annuitätendarlehen können Sie sich für ein endfälliges Darlehen mit 4 bis 10 Jahren Laufzeit und einem effektiven Jahreszins von 3,27 Prozent entscheiden. Hier tilgen Sie während der Laufzeit nicht einen Cent, sondern entrichten ausschließlich die Zinsen. Die vollständige Tilgung in einer Summe leisten Sie am Ende der Laufzeit.

Weil Sie bis zum Schluss auf den vollen Betrag Zinsen zahlen, sind die Gesamtkosten hier höher. Das endfällige Darlehen lohnt sich also vor allem dann, wenn Sie in Zukunft mit einem größeren Geldeingang rechnen dürfen, mit dem Sie den Kredit ablösen können – zum Beispiel, weil dann ein Bausparvertag oder Ihre Lebensversicherung ausgezahlt wird

Nach 12 Monaten fallen Bereitstellungszinsen an

Nach der Zusage durch die KfW können Sie Ihr Darlehen 12 Monate lang abrufen – wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen. Eine Verlängerung auf bis zu 36 Monate ist grundsätzlich möglich. Allerdings zahlen Sie ab dem 13. Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 Prozent monatlich.

Vor allem für Bauherren sind Bereitstellungszinsen ein wichtiger Faktor in der Kalkulation der Gesamtkosten. Denn einen Hausbau zahlen sie in der Regel in mehreren Raten nach Baufortschritt, so dass Sie einen Teil der Gesamtsumme möglicherweise erst später brauchen.

Welche Vorhaben umfasst das Wohneigentumsprogramm?

Sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb einer bestehenden Immobilie macht die KfW klare Vorgaben, wofür der Kreditbetrag eingesetzt werden darf und in welchen Fällen eine Förderung im Rahmen von KfW 124 ausgeschlossen ist.

Neubau-Förderung mit KfW 124

Bei Ihrem Bauvorhaben dürfen Sie folgende Maßnahmen mit dem KfW-Kredit finanzieren:

  • Kauf des Baugrundstücks
  • Baukosten (Arbeits- und Materialkosten)
  • Baunebenkosten (Architekt, Bau- und Energieberater, Notarkosten, Maklercourtage, Grunderwerbsteuer)
  • Kosten für die Außenanlagen

KfW-Förderung beim Erwerb einer Bestandsimmobilie

Wenn Sie eine bestehende Immobilie kaufen, können Sie folgende Maßnahmen mit Ihrem KfW-Darlehen aus dem Wohneigentumsprogramm finanzieren:

  • Kaufpreis
  • Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
  • Nebenkosten (Notar- und Maklerkosten, Grunderwerbsteuer)

Was nicht über KfW 124 gefördert wird

Nicht über das Wohneigentumsprogramm gefördert werden folgende Vorhaben:

  • Ferienhäuser und -wohnungen kaufen oder bauen
  • Umschuldungen laufender Darlehen
  • Nachfinanzierungen und Anschlussfinanzierung bestehender Kredite
  • Erwerb einer dauerhaft vermieteten oder gewerblichen Immobilie
  • Umbaumaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum

KfW 124 mit anderen Förderprogrammen kombinieren

Der KfW-Kredit, den Sie im Rahmen des Wohneigentumsprogramms erhalten, dient in der Regel als Ergänzung Ihrer Baufinanzierung. Der maximale Kreditbetrag ist auf 100.000 Euro begrenzt. Sofern Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, können Sie das Wohneigentumsprogramm aber mit anderen KfW-Fördermitteln kombinieren.

Besonders attraktive Konditionen bietet das Programm „KfW 151/152 – Energieeffizient Sanieren“. Es kommt für Sie in Frage, wenn Sie Ersterwerber einer zum Effizienzhaus sanierten Bestandsimmobilie sind.

Darüber hinaus können Sie folgende KfW-Programme mit dem Wohneigentumsprogramm kombinieren:

  • Wohngebäude-Kredit 261, 262 (Kauf oder Sanierung eines Effizienzhauses)
  • KfW 159: Altersgerecht Umbauen (beim Erwerb einer Bestandsimmobilie)

So beantragen Sie das Wohneigentumsprogramm

Ein KfW-Darlehen beantragen Sie als Kreditnehmer nicht selbst. Die Bank, bei der Sie Ihre Baufinanzierung abschließen, reicht den Antrag für Sie bei der KfW ein. Erst wenn der Kreditvertrag unterschrieben ist und Sie die Förderzusage der KfW haben, können Sie mit dem Hausbau starten beziehungsweise den Kaufvertrag für Ihre neue Immobilie unterschreiben.

Partner für die Hauptfinanzierung finden

Die durchleitende Bank muss übrigens nicht Ihre Hausbank sein. In der Wahl Ihres Finanzierungspartners sind Sie völlig frei. Unser Tipp: Vergleichen lohnt sich! Bei der Baufinanzierung geht es um hohe Summen. Da wirken sich schon kleine Unterschiede beim Zinssatz erheblich auf die Kosten aus.

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