Zahnzusatzversicherung für Kronen, Brücken, Verblendungen
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- Ohne Zahnzusatz wird es schnell teuer
- Zuschusshöhe selbst bestimmen
- Darauf kommt es bei der Zahnzusatzversicherung an
- Was kostet Zahnersatz?
- So teuer werden Verblendungen
- Wartezeit berücksichtigen
Das Wichtigste in Kürze
- Für Kronen, Brücken und Verblendungen erhalten Versicherte nur Festkostenzuschüsse von der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt teilweise oder ganz den Eigenanteil des Patienten.
- Die Zahnstaffel regelt die maximale Ersatzleistung in den ersten Versicherungsjahren.
Zahnzusatzversicherung für Kronen – ohne wird es teuer
Bereits vor der Einführung der Festkostenzuschüsse war Zahnersatz für gesetzlich Krankenversicherte eine teure Angelegenheit. Seitdem die Krankenkassen jedoch nur noch Festkostenzuschüsse zahlen, hat sich das Thema Zahnersatz, sei es durch Kronen, Brücken oder Verblendungen, für viele Versicherte zu einer schweren Entscheidung entwickelt.
Dies geht soweit, dass viele Versicherte auf medizinisch notwendigen Zahnersatz verzichten, weil sie ihn schlicht nicht bezahlen können. Die Lösung für dieses Dilemma bieten die privaten Krankenversicherungen mit Zahnzusatzversicherung an.
Unterschiedliche Tarife bieten unterschiedliche Höhe beim Zuschuss
Menschen haben unterschiedliche Bedürfnisse in Bezug auf ihre Absicherung. Dies gilt auch für eine Zahnzusatzversicherung für Kronen, Brücken und Verblendungen. Während die einen gerne vollumfänglich versichert sein möchten, genügt anderen eine über die Krankenkasse hinausgehende Grundabsicherung. Auf diesen Sachverhalt haben sich die Versicherungsgesellschaften vor einigen Jahren eingestellt und bieten heute nicht nur einen Zahnzusatztarif an, sondern verschiedene Tarifkombinationen.
Zusatzschutz individuell anpassen
Die Unterschiede liegen nicht nur beim Zahnersatz, sondern auch in Dingen wie der Erstattungshöhe für Zahnspangen oder professionelle Zahnreinigung. Der Vergleich für Zahnzusatzversicherungen zeigt die Unterschiede im Versicherungsschutz nicht nur bei den verschiedenen Gesellschaften, sondern auch bei den einzelnen Tarifen einer Versicherungsgesellschaft.
Worauf kommt es bei einer Zahnzusatzversicherung an?
Auch wenn viele Versicherungsnehmer als Erstes auf den Preis schauen, wäre dies bei einer Zahnzusatzversicherung der falsche Ansatz. An erster Stelle steht die Leistung. Das beinhaltet jedoch nicht nur die Höhe der prozentualen Erstattung. Dies beinhaltet auch die sogenannte Zahnstaffel. Die Versicherer maximieren die Leistungen für Zahnersatz in den ersten Jahren.
Zwei Beispiele für eine Zahnstaffel:
- 750 Euro im ersten Versicherungsjahr
- 1.500 Euro im ersten und zweiten Versicherungsjahr
- 3.000 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
- Ab dem vierten Jahr keine Obergrenze
Während dieser Tarif recht schlank ausfällt, bietet der folgende Tarif eine optimale Absicherung:
- 1.500 Euro im ersten Kalenderjahr
- 3.000 Euro im ersten und zweiten Kalenderjahr
- 6.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren
- 9.000 Euro in den ersten vier Kalenderjahren
- Ab dem fünften Jahr keine Obergrenze
Kein Schutz bei Unfällen
Grundsätzlich gilt aber für alle Versicherer, dass die Zahnstaffel bei Unfall nicht greift.
Das erste Beispiel für eine Zahnstaffel fällt nicht nur sehr niedrig aus, die zeitliche Regelung ist auch eher nachteilig. Geleistet wird pro Versicherungsjahr. Der Vertrag beginnt im Mai, der Patient unterzieht sich nach Ablauf der Wartezeit der ersten Behandlung im Dezember. Die nächste Behandlung ist nun erst im Juni des Folgejahres möglich.
Im zweiten Beispiel kann die Folgebehandlung bereits im Januar stattfinden. Damit wird ein zeitnaher Abschluss der Behandlung möglich.
Leistungshöhe an eigene Bedürfnisse anpassen
Ein weiterer Faktor ist die Definition der Leistungshöhe. Diese kann je nach Tarif 50, 60, 80, 90 oder bei einigen wenigen Anbietern auch 100 Prozent betragen. Die Frage ist jedoch, worauf sich der Prozentsatz bezieht. Üblicherweise lautet die Definition "x Prozent der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der Krankenkasse." Allerdings gibt es auch Versicherer, die folgendermaßen leisten: "x Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch maximal der verbliebene Rest nach Vorleistung der Krankenkasse."
Übersetzt bedeutet der erste Passus, dass der Versicherer bei beispielsweise 2.000 Euro Rechnungsbetrag, 500 Euro Festkostenzuschuss und einer Erstattung von 80 Prozent insgesamt 1.200 Euro (80 Prozent aus 1.500 Euro) erstattet. Der Patient muss 300 Euro selbst tragen.
Im zweiten Fall sieht die Rechnung etwas anders aus. Der Versicherer würde 1.600 Euro erstatten. Da die Vorleistung der Krankenkasse allerdings 500 Euro beträgt, zahlt er nur 1.500 Euro. Der Patient hat keinerlei Zuzahlung.
Unterschiedliche Definitionen beim Vergleich berücksichtigen
Es lohnt auch ein Blick in das Kleingedruckte. Einige Versicherer ordnen ein Inlay oder Implantate der normalen Zahnbehandlung zu, die Restriktionen für Zahnersatz entfallen. Andere Gesellschaften betrachten ein Inlay als eine Art Zahnersatz, die Maximierungen greifen in diesem Fall.
Unterschiedliche Ansätze gelten auch bei Brücken. Der eine Versicherer definiert eine Brücke bereits bei zwei fehlenden Zähnen, der andere sieht dies erst bei drei Zähnen gegeben. Fehlende Zähne machen sich auch im Beitrag bemerkbar. Während die eine Versicherung vier fehlende Zähne beitragsfrei versichert, verlangt eine andere bereits ab dem dritten fehlenden Zahn einen Beitragszuschlag.
Was kostet Zahnersatz eigentlich?
Bereits ein einfaches Zahnimplantat kostet den Patienten nach Abzug des Festzuschusses der Ersatzkasse weit über 1.000 Euro:
- Zahnarzthonorar gem. GOZ ca. 900 Euro
- Zahnarzthonorar gem. BEMAca. 100 Euro
- Material und Laborca. 850 Euro
- Festkostenzuschuss GKV ca. 380 Euro
- Eigenanteil ca. 1.470 Euro
Dieser Betrag macht deutlich, warum der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist. Die Zahnzusatzversicherung für Kronen oder Brücken schließt auch die erhebliche finanzielle Lücke, die sich bei den unterschiedlichen Arten von Kronen auftut:
Die Kosten für eine Brücke betragen je nach Material und Ausführung zwischen 300 Euro und 2.500 Euro.
So teuer werden Verblendungen
Bei einer vollverblendeten dreigliedrigen Zahnbrücke muss der gesetzlich versicherte Patient mit einem Eigenanteil zwischen 800 Euro und 1.500 Euro rechnen. Vollständig vom Festzuschuss ausgeschlossen sind Verblendungen von Brücken im nicht-sichtbaren Bereich des Mundes, zahnfarbene Vollverblendungen und Anforderungen, welche über das medizinisch Notwendige hinausgehen.
Für Verblendungen, sogenannte Veneers, die aus kosmetischen Gründen aufgetragen werden, kommen die Ersatzkassen generell nicht auf. Die Bandbreite variiert je nach Ausführung zwischen 300 Euro und 1.500 Euro pro Zahn:
Aber Achtung bei der Auswahl der Zahnzusatzversicherung: Nicht alle Versicherer übernehmen die Kosten für Veneers in vollem Umfang.
Wartezeit berücksichtigen
Wer eine private Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, sollte unbedingt im Hinterkopf behalten, dass es Wartezeiten gibt. Diese betragen in der Regel sechs Monate. Das bedeutet, dass die Kosten für eine Zahnbehandlung erst übernommen werden, wenn zwischen Vertragsbeginn und Behandlungsbeginn mindestens sechs Monate liegen. Wurde die Notwendigkeit einer Zahnbehandlung bereits schriftlich festgehalten, ist ein Vertragsabschluss erst nach dem Abschluss der Behandlung möglich. Manche Zahnzusatzversicherungen verzichten auf die Wartezeit.