Versicherungsschutz auch bei unverschlossener Haustür
Stand: 04.03.2011
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Schleswig - Eine nicht abgeschlossene Nebeneingangstür kostet bei einem Einbruchdiebstahl nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz. Das teilt die Fachzeitschrift "recht und schaden" (Heft 1/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig mit. Nach Auffassung des Gerichts läge keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Wohnungsinhaber das Haus für nur wenige Stunden verlasse (Az.: 16 U 44/09).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage eines Versicherten statt. Die Ehefrau des Klägers hatte tagsüber das Haus für etwa zwei Stunden verlassen, ohne eine Nebeneingangstür abzuschließen. Während dieser Zeit drangen Unbekannte durch diese Tür in das Haus ein. Die Versicherung verweigerte daraufhin die Schadensregulierung. Das Gericht hielt dies für unangemessen. Eine nicht abgeschlossene Tür verleite weniger zum Gelegenheitseinbruch als ein geöffnetes Fenster. Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit sei daher unberechtigt.