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Versicherungsbetrug: Schwarze Liste gegen schwarze Schafe

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

München - Zum Schutz vor Versicherungsbetrügern hat die deutsche Versicherungswirtschaft bereits 1993 eine schwarze Liste initiiert - das sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS). Nach Informationen des Branchenverbands GDV erhält diese Liste heute circa neun Millionen Daten, davon fünf Millionen Kfz-Versicherungsdaten.

Die Einträge werden bei bestimmten Indizien von den Versicherungsunternehmen selbst vorgenommen. "Zum Beispiel, wenn jemand einen Kfz-Diebstahl meldet, der Kfz-Brief gleich mit abhanden gekommen ist und er schon mal ein Betrugsverfahren hatte", erklärt GDV-Sprecherin Katrin Rüter de Escobar. Will ein Bürger sich gegen Berufsunfähigkeit versichern, kann das Unternehmen in der Liste nachschauen, welche Krankheiten er bei anderen Versicherungsabschlüssen angegeben hat. Stutzig würde die Versicherung auch, wenn er schon mehrere Berufsunfähigkeits-Versicherungen hat und seine Rentenansprüche bereits sein Einkommen übersteigen würden. Bei begründeten Verdachtsfällen könnte die Versicherung nachhaken und den Antrag gegebenenfalls ablehnen, erklärte die Sprecherin.

Durch Betrug entstehe den Versicherungen und damit der Gemeinschaft der Versicherten jährlich ein Schaden von mehreren Milliarden Euro. Das HIS beschleunige die Risikoprüfung und helfe bei der Betrugsabwehr.

Alle Einträge würden nach fünf Jahren gelöscht. Seit April 2009 müssen die Versicherungen die Kunden informieren, wenn sie neue Einträge vornehmen. Über frühere Einträge gibt der GDV in Berlin auf Anfrage Auskunft. In Einzelfällen habe es Namensverwechslungen oder falsche Einträge gegeben, sagt Rüter. Bei Fehlern sollte der Kunde beim Datenschutzbeauftragten der Versicherung, die den Eintrag vorgenommen hat, die Korrektur oder Löschung verlangen.