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Mitarbeiter sind auf Weihnachtsfeiern gesetzlich unfallversichert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Haben Beschäftigte auf Weihnachtsfeiern einen Unfall, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Darauf weist die Berufsgenossenschaft BG Bau hin.

Das gilt jedenfalls dann, wenn die Weihnachtsfeier vom Arbeitgeber organisiert wurde - und die gesamte Belegschaft eingeladen war. Außerdem muss ein wesentlicher Teil der Belegschaft sowie der Chef oder ein Vertreter anwesend sein.

Auch der direkte Weg zur Weihnachtsfeier ist versichert. Haben Mitarbeiter einen Umweg gemacht, kann der Unfallschutz jedoch entfallen. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift nicht, wenn die Mitarbeiter die Feier außerhalb der Arbeitszeit selbst organisiert haben.