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Keine Unfallrente ohne Versicherungsschutz

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Halle - Bei Arbeitsunfällen genießt man einen besonderen Versicherungsschutz. Der Betroffene muss allerdings nachweisen können, dass es sich auch tatsächlich um einen Arbeitsunfall handelt. Gelingt dies nicht, gehen Betroffene leer aus, entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Az.: L 10 U 47/09), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

Der Fall: In dem verhandelten Fall verlor ein selbstständiger Baumaschinenhändler durch einen abgerutschten Schraubenzieher beim Montieren eines Rollladens ein Auge. Kurz vorher hatte ihm seine private Krankenversicherung fristlos gekündigt. In der Notaufnahme wurde er als selbstständiger Privatpatient aufgenommen. Später behauptete er, den Unfall als Angestellter in einer neu gegründeten Firma seines Bruders erlitten zu haben. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab.

Das Urteil: Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Nach Vernehmung verschiedener Zeugen waren die Richter der Überzeugung, dass keine versicherte Beschäftigung in der angeblichen Firma des Bruders vorgelegen hatte. Vor dem Unfall habe die Firma nicht nachweislich existiert. Auch die vorgelegten Arbeitsverträge und die Angaben der Zeugen seien höchst widersprüchlich gewesen.