Keine Einbruchsspuren - kein Versicherungsschutz
Stand: 28.10.2011
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Köln - Die Hausratversicherung muss bei einem angeblichen Wohnungseinbruch ohne Einbruchsspuren grundsätzlich nicht zahlen. Das schreibt die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" (Heft 17/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln. Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn der Wohnungsinhaber den Diebstahl eines Schlüssels beweisen kann (Az.: 9 U 125/10).
Das Gericht wies damit die Zahlungsklage einer Wohnungsinhaberin gegen ihre Hausratversicherung ab. Die Klägerin hatte behauptet, nach der Rückkehr aus einem Kurzurlaub habe sie eine Eingangstür zur Wohnung unverschlossen vorgefunden und es seien zahlreiche Gegenstände gestohlen worden. Das OLG bestätigte, dass die Versicherung wegen der nicht vorhandenen Einbruchspuren nicht zahlen müsse. Daneben habe die Klägerin auch nicht beweisen können, dass ihr ein Wohnungsschlüssel abhanden gekommen sei.