Hohe Gaspreise: Stecken Sie die 400 Euro doch lieber in Ihre Einrichtung!
Ein Umzug ist meistens teurer als man denkt. Irgendwas kommt immer noch um die Ecke. Das können wir natürlich nicht verhindern - was wir aber tun können, ist, Ihnen beim Sparen zu helfen. Denn der Wechsel des Gasanbieters kann bis zu 400 Euro im Jahr sparen - und wer weiß, vielleicht findet ja so Ihre neue Couch den Weg vom Wunschzettel in Ihr neues Wohnzimmer.
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema Umzug und Gasanbieterwechsel.
Wie man den Gasverbrauch in der neuen Wohnung ermittelt.
Gasverbrauch ermitteln
Kann ich den Gasanbieter wechseln, wenn ich umziehe?
Ja, wenn Sie nicht an einen bestehenden Vertrag gebunden sind. Es sind folgende Fälle zu unterscheiden.
Grundversorgung:
Beziehen Sie Ihr Gas in der Grundversorgung, können Sie mit dem Hinweis auf den bevorstehenden Auszug mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Das ist gesetzlich festgelegt.
Laufzeitvertrag mit einem alternativen Gasanbieter
Bei Gaskunden, die einen Laufzeitvertrag mit einem alternativen Gasanbieter abgeschlossen haben, greift diese zweiwöchige Frist hingegen nicht. Ausschlaggebend ist hier, was in den AGB des Anbieters steht. Die Mehrzahl der ABG beinhaltet eine sogenannte Umzugsklausel. Anhand dieser gewähren die meisten Energieversorgungsunternehmen ihren Kunden im Falle eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht oder sehen den Umzug als vertragsauflösende Bedingung an.
Wohnungswechsel innerhalb und außerhalb des Netzgebiets
Manche Gasanbieter unterscheiden im Falle eines Umzugs zwischen einem Wohnungswechsel innerhalb des Netzgebietes und einem außerhalb: Befindet sich Ihr neuer Wohnsitz außerhalb des Netzgebiets, können Sie den Vertrag kündigen oder auflösen. Zum überwiegenden Teil findet diese Regelung allerdings auch für Kunden Anwendung, die im alten Netzgebiet bleiben. Lesen Sie deshalb genau die AGB Ihres Anbieters, denn manche bestehen auf die Erfüllung des Vertrags, also auf die Weiterbelieferung des Kunden.
Worauf muss ich achten, wenn ich den Gasanbieter im Rahmen des Umzugs wechseln möchte?
Für den Wechsel des Gasanbieters sollten Sie im Idealfall eine Vorlaufzeit von drei bis sechs Wochen vom Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zum Lieferbeginn durch den neuen Anbieter einrechnen. Sie sollten daher die Vertragsunterlagen so früh wie möglich einsenden. So haben Sie den Vorteil, dass die Belieferung mit Gas durch den neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen kann, ohne dass Sie in die Zwischenversorgung des regionalen Anbieters geraten.
Um den günstigsten Anbieter zu finden, brauchen Sie lediglich Ihre neue Postleitzahl sowie Ihren ungefähren Jahresverbrauch in unseren Tarifrechner einzugeben. Den Gasverbrauch für die neue Wohnung erfragen Sie am besten beim Vormieter oder beim Vermieter der neuen Wohnung. Da diese besser oder schlechter als ihre alte Wohnung gedämmt und der Gasverbrauch daher niedriger oder höher sein kann – falls Sie dort überhaupt mit Gas geheizt haben.
Der neue Versorger benötigt für den Wechsel Ihr Einzugsdatum, die Gaszählernummer sowie den Zählerstand. Der Zähler ist in der Regel im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Falls der Zähler nicht frei zugänglich sein sollte, kann Ihnen der Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen. Idealerweise sollten Sie den Zählerstand im Beisein eines Zeugen notieren, damit sich die Abrechnungen später kontrollieren lassen.
Des Weiteren sollten Sie den Namen des örtlichen Versorgers herausfinden. Den braucht der neue Versorger, um sie bei diesem abzumelden. Als Kundennummer beim örtlichen Versorger können Sie auf dem Wechselformular "Neueinzug" eintragen.
Ihr Gas-Preisvergleich
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Unternehmen Sie nichts, entsteht beim Einzug automatisch ein Gasentnahmevertrag mit dem örtlichen Gasversorger zu dessen Grundversorgungstarif. Grundversorgungstarife sind in der Regel die teuersten, deswegen sollten Sie am besten entweder bereits im Vorfeld einen neuen Gasanbieter mit der Lieferung beauftragen oder unmittelbar nach dem Einzug. Der Grundversorgungsvertag kann mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit gekündigt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, in einen anderen, günstigeren Tarif des Grundversorgers zu wechseln. Wechseln sie zu einem anderen Anbieter, übernimmt dieser die Kündigung beim Grundversorger.
Was ist, wenn ich keinen eigenen Gaszähler in der neuen Wohnung habe?
In Mehrparteienhäusern gibt es oft nur einen einzigen Gaszähler, der den Verbrauch aller Mieter misst. Die Heizkosten werden in diesem Fall anteilig auf die Mieter umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihren Vermieter von einem Gasanbieterwechsel zu überzeugen. Der Vermieter oder Verwalter ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots dazu angehalten, seine Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten. Wir haben eine Vorlage für einen Brief an Ihren Vermieter mit dem Vorschlag eines Gasanbieterwechsels für Sie vorbereitet. In der Vorlage finden Sie die wichtigsten Argumente für einen Anbieterwechsel.
Ich möchte meinen alten Vertrag behalten – Was muss ich tun?
Wenn Sie nach dem Umzug weiterhin von Ihrem jetzigen Versorger mit Gas beliefert werden möchten, sollten Sie frühzeitig prüfen, ob der Anbieter auch an die neue Adresse Gas liefern kann. Ist das der Fall, sollten Sie den Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzug informieren, damit die Gaslieferung nahtlos fortgesetzt werden kann.
Und hier noch ein paar Tipps:
- Schlussabrechnung unbedingt prüfen!
- Zählernummer und Zählerstand am Tag des Aus- und Einzugs dokumentieren.
- Nutzen Sie die Auftragsverfolgung von MeinVerivox: So wissen Sie immer, wo sich Ihr Vertrag gerade befindet.
- Checkliste: Anbieterwechsel
- Vorlage für einen Brief an Ihren Vermieter
- Brauchen Sie Hilfe? Wir sind für Sie da: Hilfe-Center
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