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Mehrwertsteuer Gas

Die Mehrwertsteuer für Gas wurde vom Deutschen Bundestag vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Seit dem 1. April 2024 ist diese Hilfsmaßnahme für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgelaufen. Erfahren Sie, wie die Mehrwertsteueränderung, der CO2-Preis und der Wegfall der Gaspreisbremse sich auf den Gaspreis auswirken.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Mehrwertsteuer auf Gas
  3. CO2-Preis
  4. Gasanbieter wechseln
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Jetzt Gaspreise vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer für Gas wurde zum 31. März 2024 aufgehoben. Damit ergibt sich die Mehrwertsteueränderung für Gas von 7 auf 19 Prozent.
  • Da zusätzlich auch die Gaspreisbremse Anfang 2024 wegfiel und der CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2 angestiegen ist, müssen Verbraucher mit höheren Kosten für Gas rechnen.
  • Der Gaspreis sinkt seit einiger Zeit wieder, daher lohnt es sich, über einen Wechsel nachzudenken.

Mehrwertsteuer auf Gas

Der Mehrwertsteuersatz für Gas beträgt im Normalfall 19 Prozent. Aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise seit 2021 hat der Bundestag einige Entlastungen eingerichtet. Dazu gehörte auch, dass die Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme im Oktober 2022 auf 7 Prozent gesenkt wurde. Eine Maßnahme, die Verbraucher direkt zu spüren bekommen haben. Die Mehrwertsteuersenkung galt für alle Gaslieferungen über das Erdgasnetz und unabhängig davon, wie das Gas erzeugt wurde; also auch für Gas aus Biogasanlagen.

Das "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" galt rückwirkend seit dem 1. Oktober 2022 und lief noch bis Ende März 2024. Die Haushaltskrise hat die Pläne auf die Probe gestellt, diese bestehen jedoch weiterhin. So wurde die Mehrwertsteuer auf Gas ab dem 1. April 2024 wieder auf 19 Prozent angehoben.

Gaspreisbremse

Nicht zu verwechseln ist die Anhebung der Mehrwertsteuer für Gas mit dem Wegfall der Gaspreisbremse. Die Energiepreisbremsen für Gas, Wärme und Strom wurden im März 2023 eingeführt, um Verbraucher bei den Kosten Gas, Wärme und Strom rückwirkend zum 1. Januar 2023 zu entlasten. Die Gaspreisbremse ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen.

Zwischenzeitlich gab es Pläne der Bundesregierung, die Gaspreisbremse bis März 2024 zu verlängern. Aufgrund des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts ist diese Verlängerung nun jedoch nicht mehr möglich, da der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds gesperrt wurde.

Durch die Gaspreisbremse wurde der Gaspreis für 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Für die restlichen 20 Prozent galt der vertraglich vereinbarte Gaspreis.

Folgen der Mehrwertsteuererhöhung für Verbraucher

Durch den Anstieg der Mehrwertsteuer für Gas und den Wegfall der Gaspreisbremse steigen für viele Verbraucher die Kosten für Gas. Doch auch wenn die Kosten für Gas durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer steigen, ergibt sich nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht für den Gasvertrag. Ändert sich Ihr Gaspreis nicht, sondern Ihr Anbieter gibt lediglich die Steuererhöhung weiter, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Außerdem sind Anbieter nicht verpflichtet, Sie über die Steuererhöhung zu informieren (So kündigen Sie Ihren Gasanbieter).

Ändert sich Ihr Gaspreis jedoch zusätzlich zur Erhöhung der Mehrwertsteuer, muss Ihr Anbieter Sie über diese Änderung informieren. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht und somit die Option, in einen günstigeren Gasvertrag zu wechseln.

CO2-Preis sorgt zusätzlich für höhere Preise

Noch eine weitere Komponente beeinflusst neben der Mehrwertsteuer die Kosten für Gas: der CO2-Preis. Dieser wurde 2021 eingeführt und wird jährlich erhöht. Durch die Einnahmen finanziert der Staat klimafreundliche Maßnahmen und Technologien. Der CO2-Preis liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 45 Euro pro Tonne CO2. Das schlägt sich in 0,97 Cent pro Kilowattstunde für Erdgas nieder. Zuvor waren es 0,58 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden liegen die CO2-Kosten für eine Gasheizung bei etwa 194 Euro. 2023 waren es dagegen noch 116 Euro.

Alle, die Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Benzin oder Diesel nutzen, sind zusätzlich zur Mehrwertsteuer vom CO2-Preis betroffen. Erhöht sich Ihr Abschlag für Gas durch den CO2-Preis, muss Ihr Anbieter Sie darüber informieren und Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen.

Ausnahme vom CO2-Preis

Wer echtes Biogas nutzt, ist vom CO2-Preis ausgenommen. Als echtes Biogas zählt etwa Gas, das durch Vergärung von Abfällen oder Pflanzen gewonnen wird.

Energiekosten durch den Wechsel des Gasanbieters senken

Durch die geänderten Bedingungen mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer für Gas und des CO2-Preises sowie dem Wegfall der Gaspreisbremse lohnt es sich, über einen Wechsel des Gasvertrages nachzudenken. Nachdem die Preise für Gas vor allem 2021 und 2022 stark angestiegen waren, begannen sie bereits 2023 wieder zu sinken. 2024 ist der Gaspreis zwar immer noch auf einem hohen Niveau, aber mit durchschnittlich 11 Cent pro Kilowattstunde deutlich niedriger als in den letzten Jahren. Daher kann sich ein Wechsel lohnen. Für Neukunden liegt der Preis mit rund 7 Cent pro Kilowattstunde meist noch niedriger.

Einen weiteren Effekt haben Gasnetzgebühren, denn diese sinken 2024 in einigen Bundesländern. Das wirkt sich positiv auf die Gaskosten aus. Vor allem in Hamburg und Berlin sind diese Auswirkungen zu spüren, denn die Netzentgelte für Gas sinken um 22 beziehungsweise 14 Prozent. Lediglich in einigen wenigen Bundesländern wie dem Saarland, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen steigen die Gasnetzentgelte.

Achten Sie beim Vergleichen von Gastarifen besonders auf Neukunden- und Wechselprämien sowie auf Preisgarantien, um den besten Gaspreis trotz Mehrwertsteuererhöhung für sich zu finden.

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    (Stand: 25.04.2024)

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