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Zubau von Solaranlagen 2010 fast doppelt so hoch wie 2009

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Bonn/Berlin - Auch 2010 hat die Solarbranche ihr rasantes Wachstum unvermindert fortgesetzt: So stieg die installierte Leistung von Photovoltaik-Anlagen im vergangenen Jahr um knapp 75 Prozent auf rund 17.300 Megawatt. Das teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit. Insgesamt gingen laut den Angaben Solarstrom-Anlagen mit einer Leistung von rund 7400 Megawatt neu ans Netz. "Damit war der Zubau von Solaranlagen im Jahr 2010 fast doppelt so hoch wie 2009", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Gleichwohl lag blieb der Solarstrom-Ausbau deutlich unter den 9500 Megawatt, die die zuständigen Unternehmen vorhergesagt hatten. Auf Grundlage dieser Prognose war die Abgabe für die Förderung der erneuerbaren Energien in diesem Jahr von gut zwei auf 3,5 Cent je Kilowattstunde angehoben worden. Diese sogenannte EEG-Umlage zahlen die Verbraucher mit ihrer Stromrechnung und subventionieren damit den Ausbau erneuerbarer Energien. Falls sich die - auch noch von anderen Faktoren abhängige - EEG-Umlage 2011 als zu hoch erweisen sollte, würden die Überschüsse bei der Ermittlung der Umlage für das nächste Jahr entsprechend verrechnet, kündigte Kurth an.

Der Bundesverband Solarwirtschaft erklärte angesichts der Netzagentur-Zahlen, die Stromversorger seien in der Pflicht, den Bürgern die zu viel gezahlte Umlage für 2012 gutzuschreiben. Wegen des Prognosefehlers der vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmissions, Amprion, EnBW Transportnetze und TenneT TSO müssten die Kunden 2011 "zu tief für den Solarstrom in die Tasche greifen", kritisierte Verbandsgeschäftsführer Carsten Körnig in Berlin.

Der Boom der Solarbranche im vergangenen Jahr war unter anderem durch Kürzungen bei der Solarförderung befeuert worden: Viele Hausbesitzer hatten sich noch schnell ein Photovoltaik-System zugelegt, bevor der staatliche Bonus sank. Denn die Förderung wird für 20 Jahre auf dem Niveau garantiert, das bei Inbetriebnahme einer Anlage gilt.