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Solaranlagen, Dämmung und Co. - die neuen Regelungen für 2011

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dapd

Nürnberg/Frankfurt - Für das Jahr 2011 gibt es eine Reihe von Neuregelungen, die sowohl Mieter als auch Immobilienbesitzer betreffen. Beispielsweise wurde zum ersten Januar die Förderung für Photovoltaik-Anlagen ein weiteres Mal gekürzt. Wer eine neue Anlage in Betrieb nimmt, erhält jetzt nur noch eine Einspeisevergütung von 28,74 Cent je Kilowattstunde Strom über einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme. Hausbesitzer, die ihre Solaranlage noch bis zum 31. Dezember 2010 ans Netz gebracht haben, profitieren dagegen 20 Jahre lang von einer Vergütung in Höhe von 33,03 Cent.

In vielen Fällen müssen Besitzer von Häusern, deren Dämmung gewisse Mindestanforderungen nicht erfüllt, im Laufe des Jahres 2011 die oberste Geschossdecke ihres Dach-, beziehungsweise Spitzbodens nachträglich dämmen. Die genauen Anforderungen und Ausnahmen können Eigentümer in der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachlesen.

Wegen des enormen Zubaus an neuen Photovoltaik-Anlagen steigt die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG-Umlage) auf den Strompreis von 2,05 auf 3,5 Cent je Kilowattstunde. Die meisten Anbieter werden deshalb ihre Strompreise erhöhen.

Der erst 2009 für Wohngeldempfänger eingeführte Heizkostenzuschuss wird zum 1. Januar 2011 wieder abgeschafft. Vom Heizkostenzuschuss profitierten vor allem Senioren und Geringverdiener. Die Bundesregierung hat den Zuschuss im Rahmen ihres Sparpakets verworfen. Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind dagegen Arbeitszimmer, die beruflich nötig sind, wieder absetzbar. Bei noch nicht abgeschlossenen Steuerfällen können die Steuervergünstigungen sogar rückwirkend ab 2007 geltend gemacht werden.

KfW-Förderung ab 1. März 2011

Die KfW Bankengruppe fördert ab 01. März 2011 neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen, die der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugute kommen, wie Dämmung, Austausch der Fenster oder Erneuerung der Heizungsanlage. Im Rahmen der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgelegten Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) werden Eigentümer mit zinsgünstigen Krediten oder attraktiven Investitionszuschüssen unterstützt. Dabei bleibt es bei dem Grundsatz: Je besser der erreichte Energiestandard nach Sanierung, umso attraktiver die Förderung.

"Bauherren haben zukünftig wieder die Wahl, ihr Wohnhaus einmalig vollständig zu sanieren oder die energetische Qualität in einzelnen Sanierungsschritten zu verbessern. Das kommt insbesondere privaten Hausbesitzern zugute, die oftmals aus Kostengründen zeitlich versetzte Sanierungsmaßnahmen bevorzugen", sagte Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Außerdem führt die KfW zum 01. März 2011 in allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen eine endfällige Finanzierungsvariante ein. Das bedeutet für den Kunden, dass KfW-Darlehen zukünftig noch besser in die individuelle
Finanzierungsplanung integriert werden können. So ist es dann beispielsweise möglich, fällige Sparguthaben nach Ablauf der vier- bis achtjährigen endfälligen Kreditlaufzeit zur Tilgung einzusetzen.