Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Kartellamt will mit neuem Gesetz gegen hohe Strom- und Gaspreise vorgehen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf (dpa) - Das Bundeskartellamt will die Möglichkeiten des neuen Kartellrechts rigoros nutzen und systematisch gegen zu hohe Strom- und Gaspreise vorgehen. "Wenn uns der Gesetzgeber ein schärferes Instrument an die Hand gibt, dann wollen wir damit nicht einfach nur drohen, sondern es auch anwenden", sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer dem "Handelsblatt" (HB/Montagausgabe). Das Ende vergangener Woche vom Bundestag beschlossene Gesetz ermöglicht den Kartellbehörden eine strenge Preiskontrolle.

Erst vor kurzem waren Stromanbieter durch die Ankündigung von Preiserhöhungen in die Kritik geraten. Die Unternehmen hatten dies mit gestiegenen Beschaffungskosten und dem Ausbau der erneuerbaren Energien begründet. Dies kann der Kartellamtspräsident nicht nachvollziehen: "Nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch aus Fachkreisen heraus sind erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit dieser Begründungen erhoben worden. Plausibel erscheinen sie uns jedenfalls auch nicht."

Spätestens bei der nächsten geplanten Preisrunde dürften damit die Stromriesen die schärferen Instrumente des Kartellrechts zu spüren bekommen. Denn das neue Gesetz hat die Beweislast umgekehrt: Die Unternehmen müssen gegenüber den Kartellwächtern ihre Kalkulation offenlegen. Bislang musste den Anbietern ein Missbrauch in langwierigen Verfahren nachgewiesen werden.

Heitzer wies Vorwürfe zurück, die Verschärfung des Kartellrechts komme einer staatlichen Preiskontrolle gleich. "Davon kann nun wirklich nicht die Rede sein. Das Instrument der Preismissbrauchskontrolle ist für eine flächendeckende Preiskontrolle weder gedacht noch geeignet. Es werden Ausreißer erfasst, bei denen der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung belegt werden kann", sagte er.

Eine Zerschlagung der Energiekonzerne hält Heitzer zwar grundsätzlich für die "sauberste Lösung", um den Wettbewerb zu stärken. Die eigentumsrechtliche Trennung von Netz und Vertrieb werfe jedoch in der Praxis eine Reihe von verfassungsrechtlichen Fragen auf, die langjährige juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen würden. "Damit wäre dem Wettbewerb wohl auch nicht gedient", sagte Heitzer. Eine eigentumsrechtliche Entflechtung könne daher nur Ultima Ratio sein.