Sozialversicherung
Bei der deutschen Sozialversicherung handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Versicherungssystem. Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist demzufolge verpflichtet, diesen umfassenden Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen.
- Die Sozialversicherung
- Versicherungspflicht für Arbeitnehmer
- Die fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung
- Prinzip der Solidarität
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Sozialversicherung ist für jeden Bürger in Deutschland Pflicht.
- Sie sichert den Bürger gegen finanzielle Risiken ab und gewährleistet einen angemessenen Lebensstandard.
- Das Sozialversicherungssystem in Deutschland basiert auf dem Solidaritätsprinzip.
- Sie besteht aus fünf Versicherungszweigen: Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Die Sozialversicherung: Umfassender Schutz seit mehr als 200 Jahren
Die gesetzliche Sozialversicherung existiert bereits seit 1883. Damals führte der Reichskanzler Otto von Bismarck die Versicherung Schritt für Schritt ein, um sozialen Unruhen vorzubeugen. Die Aufgabe dieser Police besteht darin, den Bürger gegen die wichtigsten Lebensrisiken abzusichern und seinen Lebensstandard auch in Notlagen aufrechtzuerhalten. Da solche existenzbedrohenden Notsituationen häufig aus Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfällen, Arbeitslosigkeit oder Alter resultieren, sichern die Sozialversicherungsleistungen genau dagegen ab.
Versicherungspflicht für Arbeitnehmer
Eines der Grundprinzipien, auf denen die Sozialversicherung beruht, ist die Versicherungspflicht. Arbeitnehmer sind generell versicherungspflichtig und müssen Policen in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung abschließen. Es gelten aber auch Ausnahmen, beispielsweise für Selbstständige, Beamte, Freiberufler, geringfügig Beschäftige und Soldaten.
Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer teilen sich bei den meisten Versicherungstypen die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte mit dem Arbeitgeber. Die Versicherungspflicht sorgt dafür, dass auch sozial schwache Bürger über einen umfangreichen Versicherungsschutz verfügen. Zudem dürfen die Policen keine einzelnen Mitglieder aufgrund ihres beispielsweise hohen Gesundheitsrisikos benachteiligen.
Die fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung
Das deutsche Sozialsystem zählt aus gutem Grund zu den leistungsstärksten Sozialsystemen der Welt. Der Grund dafür ist die Vielseitigkeit der Sozialversicherung, die sich in die folgenden fünf Versicherungszweige untergliedern lässt:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung gewährleistet Versicherten die teilweise oder komplette Erstattung der Kosten für medizinische Behandlungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip, da diese Sachleistungen, wie Arznei- und Verbandmittel, zur Verfügung stellt. Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, Mitglied bei einer Krankenkasse zu sein. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragshöhe vom Einkommen abhängig und nicht vom Alter oder Gesundheitszustand des Versicherten. Beschäftigte, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, sind gesetzlich nicht mehr pflichtversichert und können in eine private Krankenversicherung wechseln. Diese ist aber nicht Teil der Sozialversicherung. Wer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann Familienangehörige kostenlos mitversichern, falls diese nicht selbst versicherungspflichtig sind.
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland schützt Versicherte vor der Erwerbsminderung im Alter und versorgt auch im Falle des Todes die Hinterbliebenen in Form von Waisen- und Witwenrenten. Ein Generationenvertrag regelt die Finanzierung der Leistungen. So finanziert die Generation an gegenwärtig sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Renten der aktuellen Ruheständler. Dadurch erarbeitet sie sich ihren späteren Rentenanspruch, der nach einer gesetzlichen Mindestversicherungszeit besteht. Aufgrund des voranschreitenden demografischen Wandels in Deutschland verringert sich das Niveau der Renten jedoch zunehmend, weshalb sich viele Bürger dafür entscheiden, eine zusätzliche private Rentenversicherung abzuschließen.
Unfallversicherung
Im Gegensatz zu allen anderen Versicherungssparten der Sozialversicherung finanziert der Arbeitgeber die gesetzliche Unfallversicherung komplett. Diese Police soll bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten das finanzielle Risiko mindern und mit einer umfangreichen Gesundheitsversorgung die Erwerbsfähigkeit des Arbeitnehmers wiederherstellen. Die Beitragshöhe, die der Arbeitgeber leisten muss, orientiert sich dabei am Gefahrenpotenzial des entsprechenden Berufes. Berufsgenossenschaften entscheiden über die Höhe der Tarife.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung existiert in Deutschland seit 1995 und ist somit der jüngste Versicherungszweig der Sozialversicherung. Aufgrund des demografischen Wandels (höherer Anteil an älteren Menschen in der Bevölkerung) entstand im Medizin- und Pflegebereich ein immer größerer Versorgungsaufwand. Mit der Einführung der Pflegeversicherung, welche die aus einer Pflegebedürftigkeit resultierenden Kosten (nach einem Unfall oder aufgrund des Alters) abdeckt, ließ sich diese Lücke in der sozialen Versorgung schließen. Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad des Patienten.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung stellt den Lebensunterhalt von Erwerbslosen bis zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle sicher. In Deutschland existieren zwei Versionen des sogenannten Arbeitslosengeldes (ALG). Mit dem ALG erhalten Erwerbslose Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, in die sie zuvor als Beschäftigte eingezahlt haben. Bei Bürgergeld handelt es sich um eine staatlich finanzierte Grundsicherung für Arbeitslose mit gesetzlich vorgeschriebenen Regelsätzen.
Außer von finanzieller Unterstützung profitieren Versicherte auch von weitergehenden Angeboten, beispielsweise von einer Berufs- und Arbeitsmarktvermittlung oder einer Berufsorientierung und -förderung.
Prinzip der Solidarität
Die Sozialversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Die Beitragszahler unterstützen sich durch ihre Sozialversicherungsbeiträge gegenseitig und zwar unabhängig von der Inanspruchnahme von Leistungen. Der Beitragssatz hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Wer mehr verdient, muss dementsprechend auch höhere Beitragssätze zahlen. Allerdings gibt es hier für jeden Versicherungszweig eine Beitragsbemessungsgrenze. Für den Teil des Bruttolohns über der Beitragsgrenze fallen keine weiteren Sozialabgaben an.
Die Versicherungsträger der Sozialversicherung
Bei den Trägern der Sozialversicherung in Deutschland handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich selbst verwalten und organisieren. Der Staat weist ihnen gesetzliche Aufgaben zu, welche die Körperschaften in eigener Verantwortung, aber unter staatlicher Aufsicht, umsetzen. Darüber hinaus sind die Versicherungsträger in Bundesverbänden organisiert. Diese Bundesverbände unterstehen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Gesundheit.
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