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Rente beantragen - so gehe ich vor

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Der Rentenbeginn ist für viele der lang ersehnte Tag, um endlich all das tun zu können, wozu man durch die Berufstätigkeit nie Zeit hatte. Damit der Übergang reibungslos verläuft, sollte vorher alles in die Wege geleitet werden, dass die Rentenversicherungsanstalt pünktlich zahlt. Was Sie beim Beantragen der Rente beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rentenantrag kann online erfolgen.
  • Je nach Rentenart (Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Erwerbsminderungsrente) muss der Antragsteller spezielle Unterlagen beifügen.
  • Bei Altersrente oder Erwerbsminderungsrente ist eine genaue Prüfung des Rentenkontos angeraten, um die Berücksichtigung aller versicherungsrelevanten Zeiten sicherzustellen.
  • Bei Antrag auf Altersrente beträgt die Antragsfrist drei Monate.

Wo beantrage ich meine Rente?

Für die Abgabe des Rentenantrages bieten sich zwei Möglichkeiten an. Entweder suchen Sie eine Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers auf oder Sie nutzen den Online-Antrag. Die Rententräger benötigen über den Rentenantrag hinaus noch weitere Unterlagen und Informationen. Dazu zählen:

  • Die Rentenversicherungsnummer
  • Eine Kopie eines Ausweisdokumentes
  • Hinweis auf die Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
  • Steueridentifikationsnummer IBAN des Kontos, auf das die Rente gezahlt werden soll

Fristen beachten

Wichtig ist, dass es Fristen zu beachten gilt. Die Fristen richten sich nach Art der Rente. Für Alters- und Erwerbsminderungsrente beträgt die Frist drei Monate.

Für Hinterbliebenenrenten beträgt die Frist vom Tag des Todes an zwölf Monate. Wird eine der Fristen versäumt, kann die Rentenzahlung erst ab dem Antragsmonat beginnen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Auf das Rentenkonto hat der Rententräger Zugriff. Allerdings gibt es noch Nachweise, die dort gegebenenfalls nicht vorliegen. Dazu zählt beispielsweise der Nachweis der Elternschaft, auch bei Vätern. War der Anspruchsberechtigte teilweise verbeamtet, muss er auch das Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle vorlegen.

Zudem muss der Antragsteller dem Rentenantrag Unterlagen beifügen, die Auskunft über Zeiten geben, die im Rentenverlauf noch nicht erfasst sind. Dazu zählen beispielsweise Ausbildungszeiten. Diese können auch dann anerkannt werden, wenn die Ausbildung abgebrochen wurde oder der Antragsteller die Prüfung nicht bestanden hatte.

Unterlagen für die Altersrente

Abgesehen von den allgemeinen Unterlagen müssen die Antragsteller auch rentenspezifische Dokumente vorlegen. Bei der Altersrente sind dies:

  • Wenn vorhanden, der Schwerbehindertenausweis.
  • Bei vorangegangener Arbeitslosigkeit der letzte Bescheid der Agentur für Arbeit.
  • Bei Altersteilzeit den Altersteilzeitvertrag.
  • Bei geplantem Hinzuverdienst während des Rentenbezugs eine Angabe zur erwarteten Höhe des Hinzuverdienstes.

Unterlagen für die Erwerbsminderungsrente

Handelt es sich um einen Antrag für Erwerbsminderungsrente, sind folgende Unterlagen dem Antrag beizulegen:

  • Liste der Krankheitsbilder
  • Liste der behandelnden Ärzte
  • Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft
  • Angaben zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten
  • Auflistung der beruflichen Tätigkeiten in chronologischer Abfolge

Unterlagen für die Hinterbliebenenrente

Geht es um einen Antrag auf Hinterbliebenenrente, unterscheidet die Rentenversicherung zwischen Witwen- und Witwerrente sowie Waisenrente. Bei einem Antrag auf Witwen- oder Witwerrente bedarf es folgender spezieller Unterlagen:

  • Sterbeurkunde der (Ehe-) Partnerin oder des (Ehe-) Partners
  • Heiratsurkunde
  • Angabe zu den Einkünften des Antragstellers
  • Aktuelle Rentenanpassungsmitteilung der oder des Verstorbenen
  • Bei Erziehungsrenten muss der Nachweis über die Scheidung oder die Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft erbracht werden.

Der Antrag für eine Waisenrente muss um folgende Informationen ergänzt werden:

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  • Geburtsurkunde der WaiseIst der oder die Waise über 18 Jahren alt, einen Ausbildungsnachweis oder die Bescheinigung des Freiwilligendienstes, falls vorhanden
  • Eine Dienstzeitbescheinigung, wenn der oder die Waise Wehr- oder Zivildienst geleistet hat
  • Sofern bereits vorhanden, die eigene Rentenversicherungsnummer der Waise

Warum das Rentenkonto so wichtig ist

Wer langsam aber sicher auf den Rentenbeginn zusteuert, sollte auf jeden Fall im Vorfeld rechtzeitig einen Beratungstermin vereinbaren. Ein letzter gemeinsamer Blick mit einem Mitarbeiter des Rententrägers in den Rentenverlauf kann helfen, mögliche Lücken zu entdecken und zu schließen. Dazu zählen eben Ausbildungszeiten, aber auch Zeiten von Arbeitslosigkeit, Erziehungszeiten und andere Ausfall-, Anrechnungs- oder Ersatzzeiten. Nur wenn der Rentenverlauf lückenlos geklärt ist, ist sichergestellt, dass die Rente in voller Höhe fließt. Nicht umsonst erhalten die Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung in regelmäßigen Abständen eine Rentenauskunft zugeschickt.