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Erbschein beantragen: Das müssen Sie wissen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Es gibt Fälle, in denen die Erben zwingend einen Erbschein beantragen müssen, es gibt aber auch Situationen, in denen ein Erbschein nicht benötigt wird. Dies hängt zum einen vom Nachlass ab, zum anderen davon, ob der Erblasser oder die Erblasserin ein Testament hinterlassen haben. Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Mit dem Antrag erkennt der Antragsteller oder die Antragstellerin das Erbe an, auch die damit möglicherweise verbundenen offenen Zahlungsverpflichtungen des oder der Verstorbenen. Der folgende Ratgeber informiert über die Besonderheiten beim Erbschein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Erbschein muss nicht zwingend beantragt werden. Die Notwendigkeit hängt von den Rahmenbedingungen ab.
  • Sind mehrere Personen erbberechtigt, können diese einzeln oder gemeinsam einen Erbschein beantragen.
  • Banken dürfen keinen Erbschein verlangen, wenn die Erben auf andere Weise ihre Anspruchsberechtigung dokumentieren können.
  • Mit dem Antrag auf einen Erbschein gilt das Erbe als angenommen, unabhängig davon, wie es ausfällt.

Muss ich einen Erbschein beantragen?

Der Erbschein ist dann erforderlich, wenn sich der Erbe oder die Erbin im Geschäftsverkehr, beispielsweise mit Banken oder Behörden, als Erbe legitimieren muss. Der Erbschein ist nicht, wie oft vermutet, die Voraussetzung, um das Erbe zu erhalten, sondern der Beweis dafür, dass der Inhaber der rechtmäßige Erbe ist.

Der Erbschein wird nur benötigt, wenn es Unstimmigkeiten darüber gibt, wer rechtmäßiger Erbe ist, oder der Nachweis der Erbenstellung nicht anderweitig erbracht werden kann, beispielsweise durch ein Testament oder die klare Erbfolge.

Im Fall eines Immobilienübergangs ist der Erbschein zur Vorlage beim Grundbuchamt, auch bei vorliegendem Testament oder klar geregelter gesetzlicher Erbfolge, zwingend notwendig.

Banken und Sparkassen neigen dazu, grundsätzlich einen Erbschein zu verlangen, auch wenn eine Kontovollmacht über den Tod hinaus vorliegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diesem Zusammenhang zwei wichtige Urteile gesprochen.

  • Zum einen ist der Passus der Sparkassen in deren AGB hinfällig, wonach die Sparkasse generell einen Erbschein verlangen darf, wenn die Erben auf andere rechtssichere Weise den Anspruch nachgewiesen haben (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2013, Az. XI ZR 401/12 und BGH, Urteil vom 5. April 2016, Az. XI ZR 440/15).
  • Zum anderen musste eine Bank die Kosten für einen überflüssigerweise von ihr verlangten Erbschein in Höhe von 1.770 Euro erstatten (BGH, Urteil vom 5. April 2016 Az. XI ZR 440/15)

Wie und wo beantrage ich einen Erbschein?

Die Ausstellung des Erbscheins erfolgt durch das für den letzten Wohnsitz des oder der Verstorbenen zuständigen Nachlassgerichts. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich vor Ort gestellt werden. Bei mündlicher Antragstellung wird ein Protokoll angefertigt. Wer nur pflichtteilberechtigt ist oder Vermächtnisnehmer, darf keinen Erbschein beantragen.

Der Erbschein selbst muss genau spezifizieren, wer erbberechtigt ist. Sind mehrere Personen erbberechtigt, kann ein gemeinsamer Erbschein (Gemeinerbschein) beantragt werden, der auflistet, wem was zusteht. Es können auch einzelne Erbscheine (Alleinerbschein) ausgestellt werden, die nur das auflisten, was der Antragsteller erben wird. Für die Beantragung des Erbscheins sind folgende Dokumente notwendig:

  • Ausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde
  • Familienstammbuch zur Dokumentation der Verwandtschaft
  • Informationen, ob ein Erbrechtsstreit anhängig ist
  • Namen und Anschriften der Miterben
  • Nachweise, warum erbberechtigte Personen keine Erben mehr sind
  • Wenn vorhanden, Testamente oder Erbverträge
  • Nachweis über den Güterstand bei Eheleuten oder den Vermögensstand bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

Wie lange ist der Erbschein gültig?

Der Anspruch auf ein Erbe verjährt in Deutschland nach drei Jahren. Pflichtteile verfallen ebenfalls nach drei Jahren. Anders verhält es sich bei einem Europäischen Erbschein. Dessen Gültigkeitsdauer ist auf sechs Monate begrenzt. Der Europäische Erbschein kann notwendig werden, wenn sich ein Teil oder das gesamte Erbe im europäischen Ausland befinden und das jeweilige Land den für Deutschland gültigen Erbschein nicht anerkennt. Der oder die Antragsteller erhalten in diesem Fall jedoch nicht das Original, sondern nur eine beglaubigte Kopie für die ausländische Behörde.

Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Erbscheins?

Deutsche Behörden erheben in der Regel eine Gebühr für die Ausführung eines Verwaltungsaktes. Dies gilt auch für die Ausstellung eines Erbscheins. Die Gebühren richten sich dabei nach dem Wert des Erbes. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick:

Geschäftswert bis …
Gebühr
tatsächliche Kosten bei Antrag beim Nachlassgericht
10.000 € 75 € 150 €
50.000 € 165 € 330 €
110.000 € 273 € 546 €
200.000 € 435 € 870 €
500.000 € 935 € 1.870 €
1.000.000 € 1.735 € 3.470 €
1.500.000 € 2.535 € 5.070 €
2.000.000 € 3.335 € 6.670 €

Die tatsächlichen Kosten setzen sich aus der einfachen Gebühr für die Ausstellung des Erbscheins und die Kosten für die eidesstattliche Versicherung, der anspruchsberechtigte Erbe zu sein, zusammen.