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Wiesen, Wälder und Felder - für Menschen, die nicht in der Landwirtschaft arbeiten, sind sie in erster Linie Landschaft. Dass diese oft leicht zugänglichen Flächen, die wir für ein Picknick, einen Spaziergang oder Ausritt nutzen, zum Teil Privatbesitz sind, machen wir uns meistens nicht klar. Was passiert aber, wenn diese Flächen beschädigt werden?

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Definition Flurschaden
  3. Beispiele
  4. Mögliche Versicherungen
  5. Wer braucht eine Versicherung gegen Flurschäden?
  6. Tierhalterhaftpflichtversicherungen
  7. Pferdehaftpflichtversicherung
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Privathaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter Flurschaden versteht man eine Beschädigung oder Beeinträchtigung von Flächen oder Anlagen, die für Landwirtschaft oder Gartenbau genutzt werden.
  • Privatpersonen können über ihre Tiere Flurschäden verursachen.
  • Die finanziellen Folgen von Flurschäden können über die Privathaftpflicht oder spezielle Versicherungen wie verschiedene Tierhalterversicherungen abgesichert werden.

Was sind Flurschäden?

Ein Flurschaden ist eine Beschädigung oder Beeinträchtigung von Flächen oder Anlagen, die für Landwirtschaft oder Gartenbau genutzt werden. Dazu gehören Felder, Weinberge, Obstplantagen, Wiesen und Forstgebiete. Eingeschlossen sind dabei neben den Schäden an Grundstücken auch die Schäden an den Anbauprodukten, insbesondere an Feldfrüchten zwischen Saat und Ernte, und an geernteten, aber noch nicht eingebrachten Produkten.

Welche Arten von Flurschäden gibt es?

Flurschäden entstehen besonders in waldreichen Gegenden häufig durch Wild. Haarwild wie Rehe oder Hirsche verursachen dabei meist Verbissschäden besonders an Forst- und ähnlichen Anpflanzungen. Schwarzwild verursacht Ernteschäden - besonders bei Mais - oder Substanzschäden durch Wühlgruben bis zu einem halben Meter Tiefe. Dachse wühlen ebenfalls nach Nahrung und Kaninchen graben Löcher und beschädigen dabei unter Umständen ebenfalls Felder oder Wiesen.

Weitere Ursachen für Flurschäden können militärische Übungen sein. Auch Naturgewalten wie Stürme oder Überschwemmungen können landwirtschaftliche Flächen schwer beschädigen. Bleiben zuletzt noch Flurschäden, die zum Beispiel durch Haus- oder Nutztiere wie etwa bei Reitausflügen durch Pferde verursacht werden. Zahlenmäßig spielen diese für die Flurschadenstatistik eine untergeordnete Rolle, für Reiter oder Hundebesitzer sind sie allerdings ein besonders interessantes Kapitel.

Wie können Flurschäden abgesichert werden?

Zum einem ist in vielen Privathaftpflichtversicherungen die gesetzliche Haftpflicht in Bezug auf Flurschäden bereits eingeschlossen oder kann auf Wunsch mitversichert werden, zum anderen gibt es für spezielle Haftungsrisiken spezielle Versicherungen, die mögliche Flurschäden einschließen, wenn der Versicherte zu einer besonderen Risikogruppe gehört.

Wer braucht eine Versicherung gegen Flurschäden?

Für Privatpersonen bedeutet in der Regel vor allem Tierhaltung ein Risiko, für Flurschäden haften zu müssen. Wer Jagdpächter ist, reitet, einen Hund hat oder privat Weidetiere hält, sollte sich die Zeit nehmen zu überprüfen, ob er mit seinem bestehenden Versicherungsschutz bereits ausreichend gegen mögliche Flurschäden abgesichert ist oder nicht.

Denn für private Tierhaltung gilt Gefährdungshaftung, da aus Sicht des Gesetzgebers von Tieren eine besondere Gefahr ausgeht. Daher haftet derjenige, der ein Tier hält, nach Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches für den Schaden, den dieses an Menschen oder Sachen verursacht, auch ohne dass der Tierhalter ihn verschuldet hat. Er ist damit verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Verliert ein Pferdebesitzer zum Beispiel auf einem Ausritt die Kontrolle über sein Pferd, dieses geht durch und zertrampelt die frischaufgegangene Saat auf einem Feld, ist der Tierhalter gegenüber dem Feldbesitzer ersatzpflichtig. Für berufliche Tierhaltung gelten dabei andere Regeln.

Was leisten Tierhalterhaftpflichtversicherungen bei Flurschäden?

Flurschäden durch Hunde, privatgehaltene Weidetiere wie Schafe oder Ziegen oder durch Pferde können mit speziell zugeschnittenen Tierhalterhaftpflichtversicherungen abgesichert werden, das heißt: Die finanzielle Haftung etwa für Flurschäden liegt dann bei der Versicherung.

Flurschaden in der Pferdehaftpflicht

Für bestimmte Haustierarten gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen, so zum Beispiel für Pferde. Eine Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Folgen für den versicherten Pferdebesitzer, wenn Dritte durch sein Tier geschädigt worden sind. Neben Flurschaden sind dabei natürlich auch Unfälle oder ähnliches abgedeckt.

Es gibt bei Pferdehaftpflichtversicherungen verschiede Tarife, die sich zum Beispiel darin unterscheiden, welche Deckungssumme abgesichert werden soll. Man sollte die Deckungssumme auf jeden Fall hoch genug wählen, dass sowohl Flurschäden als auch Verkehrsunfälle mit Personen- und Sachschäden, die das Pferd verursacht, abgesichert sind.

Wenn Sie mehrere Pferde halten, muss jedes einzeln versichert werden, allerdings gibt es bei Versicherungen häufig einen "Mengenrabatt", so dass man für mehrere Tiere günstiger abschließt.

Um die Beiträge zu senken, kann man unterschiedliche Selbstbeteiligungsstufen vereinbaren. Das eigene Vermögen ist auch bei Selbstbeteiligung geschützt, wenn eine hohe Schadenssumme fällig wird. Es lohnt sich, Leistungen und Versicherungsdetails verschiedener Policen zu vergleichen, um bei einem kostspieligen Flurschaden optimal geschützt zu sein, ohne dass die Beitragszahlung zu hoch ausfällt.

Sollen Pferde gewerblich oder betrieblich eingesetzt werden, wie etwa in einer Reitschule, müssen sie übrigens über eine Betriebshaftpflicht versichert werden, um Flurschäden abzusichern.

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