Private Chauffeure bei Uber riskieren Strafen vom Versicherer
Stand: 16.09.2014
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Berlin - Wer in seinem Privatauto Fremde chauffiert und daraus ein Geschäft macht, wenn er zum Beispiel über einen Fahrdienstvermittler wie Uber Geld verdient, kann von seinem Kfz-Versicherer zur Kasse gebeten werden.
Denn wenn der Fahrer die gewerbliche Nutzung nicht angezeigt hat, könne der Kfz-Haftpflichtversicherer nach der Regulierung eines Unfalls bis zu 5000 Euro zurückfordern, warnt die Stiftung Warentest. Neben dem Regress drohe außerdem eine Vertragsstrafe. Solange Fahrer von Mitfahrern nur einen Beitrag zur Kostendeckung kassieren und keine Gewinne erzielen, wie es bei Mitfahrzentralen üblich ist, sind keine Probleme mit der Versicherung zu erwarten.
Einem Fahrer, der beim Fahrdienstvermittler Wundercar seine Fahrten anbot, hat der Kfz-Versicherer bereits den Vertrag gekündigt, hieß es in Medienberichten.