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Neue Typklassen - Auf und Ab bei der Kfz-Versicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa

Berlin - Einige Autofahrer müssen sich zum Jahreswechsel auf höhere Beiträge für die Kfz-Versicherung einstellen. In der Haftpflicht ändert sich laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für rund ein Viertel (26 Prozent) der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge die Typklasse: 14 Prozent werden hochgestuft, 12 Prozent heruntergestuft. Halter eines hochgestuften Wagens zahlen in der Regel mehr. Die Einordnung in eine niedrigere Typklasse bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Versicherungsbeitrag sinkt.

In der Kfz-Vollkaskoversicherung bleibt den GDV-Angaben zufolge für rund die Hälfte aller angemeldeten Fahrzeuge (54 Prozent) alles beim Alten. Jeder zehnte Wagen (10 Prozent) wird in eine höhere Typklasse eingestuft, für 36 Prozent geht es eine oder mehr Stufen herunter. In der Teilkasko sieht es ähnlich aus: 35 Prozent der Fahrzeuge erhalten niedrigere Typklassen und 12 Prozent höhere.

Die Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen der rund 25 000 verschiedenen Automodellvarianten in Deutschland wieder. Wurden für einen Fahrzeugtyp im Vergleich zu den Vorjahren weniger Schäden reguliert, wird dieser in eine niedrigere Klasse eingestuft - und umgekehrt.

Ein Sprung von zwei Stufen bei der Typklasse für die Vollkasko sorgt für einen Preisanstieg in der Kfz-Versicherung zum kommenden Jahr zwischen sechs und elf Prozent je nach Versicherungsgesellschaft. Das zeigt eine Modellrechnung des unabhängigen Verbraucherportals Verivox anhand von drei Volkswagen-Modellen, die in die Typklassen 14, 16 und 18 eingruppiert sind. Die Gesellschaften berechnen unterschiedliche Prämienzuschläge. Wer zum neuen Jahr neu eingruppiert wird, für den lohnt sich deshalb ein Kfz-Versicherungvergleich.

Typklassen sind unverbindlich, aber Kfz-Versicherer halten sich meist dran

Die Typklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung wird laut dem GDV vorrangig von der Fahrzeugart und der Fahrweise der Nutzer beeinflusst. In der Kaskoversicherung werden neben Verkehrsunfällen auch Autodiebstähle, Fahrzeugbrände oder Glasschäden bei der Einstufung berücksichtigt. In der Haftpflicht gibt es 16 Typklassen (10 bis 25). In der Teilkasko sind es 24 Klassen (10 bis 33) und in der Vollkasko 25 (10 bis 34).

Die Typklasseneinstufung ist für die Kfz-Versicherer unverbindlich. Sie kann ab sofort für neue und bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden, teilt der GDV mit. In der Regel sei das der 1. Januar 2015.