Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

So finden Beamtenanwärter die richtige Krankenversicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Für Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen gilt zunächst das Gleiche wie für jeden anderen Einwohner in Deutschland: Sie unterliegen der Krankenversicherungspflicht. Aber es gilt auch, dass der jeweilige Dienstherr ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht hat, die unter anderem eine Unterstützung im Fall einer Erkrankung vorsieht, die Beihilfe. Die Höhe dieser Unterstützung richtet sich nach mehreren Kriterien. Zum einen spielt es eine Rolle, ob der Bund oder welches Bundesland als Dienstherr fungiert, zum anderen der Familienstand. Aber es gibt noch weitere Faktoren, auf die Beamtenanwärter bei der Krankenversicherung achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beihilfe trägt mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten. Beamtenanwärter müssen nur den Überhang absichern.
  • Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse bietet die private Krankenversicherung spezielle Beihilfetarife, welche sich hinsichtlich der Prämie an der Leistung des Dienstherrn orientieren.
  • Beihilfetarife erstatten bis zu 100 Prozent bei Zahnersatz und 1000 Euro bei Sehhilfen.
  • Die Öffnungsklausel für Beamte ermöglicht eine private Krankenversicherung auch bei Vorerkrankungen.

Private Krankenversicherung oder lieber gesetzliche Krankenkasse?

Unabhängig ob final verbeamtet, Beamtenanwärter oder Beamte auf Probe - es gibt für Beamtinnen und Beamte eigentlich keinen Grund zu überlegen, welcher Versicherungsschutz der Bessere ist. Eine Beamtenanwärterin beispielsweise, die in Hessen auf die Polizeihochschule geht, um später als Kriminalpolizistin zu arbeiten, hat einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent. Das bedeutet, dass das Land Hessen 50 Prozent der Kosten trägt, die im Zusammenhang mit einer Krankheit anfallen. Die Beamtenanwärterin muss selbst nur 50 Prozent absichern.

In der privaten Krankenversicherung gibt es sogenannte Beihilfetarife. Diese Tarife basieren von der Prämie her auf dem Prozentsatz, den die Beamtin selbst tragen muss. Eine privat versicherte Selbstständige muss 100 Prozent absichern, die Beamtenanwärterin in Hessen 50 Prozent.

Die gesetzlichen Krankenversicherer kennen diese Variante nicht. Der Beitrag berechnet sich strikt nach dem krankenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen, unabhängig davon, ob Beamtenanwärter, Arbeitnehmer oder Selbstständiger. Es liegt auf der Hand, dass die Beihilfetarife der PKV die besseren Leistungen zum günstigeren Preis bieten. Nach wie vor gilt, dass die Krankenkassen nur für das medizinisch Notwendige, nicht für das medizinisch Mögliche aufkommen müssen. Hier liegt der große Unterschied zwischen den beiden Versicherungssystemen.

Zweibett-Zimmer und Brillenleistungen: nur zwei Vorteile

Es ist kein automatisierter Bestandteil, aber praktisch alle Beihilfetarife sehen im Krankenhaus die Unterbringung im Zweibett-Zimmer und die Behandlung durch den Chefarzt vor. Aber auch ambulant haben die Privaten mehr zu bieten als die Krankenkassen. GKV-Versicherte zahlen ihre Sehhilfen, Brillen und Kontaktlinsen üblicherweise selbst. Es gibt Tarife bei den privaten Krankenversicherungen, die bei Sehhilfen bis zu 1000 Euro alle zwei Jahre erstatten. Private Krankenversicherungen bieten Alternativen im Leistungsspektrum, zugeschnitten auf den Absicherungsbedarf der Versicherungsnehmer. Zahnersatz bis zu 100 Prozent ist bei privaten Krankenversicherungen ebenfalls möglich.

Freie Heilfürsorge: der Einstieg in vielen Bundesländern

Nicht alle Bundesländer leisten bei Beamtenanwärtern und Beamten auf Widerruf Beihilfe. Die Alternative dort stellt die freie Heilfürsorge dar. Diese greift in:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin (einfacher und mittlerer Dienst)
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Allerdings ist die freie Heilfürsorge auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt:

  • Soldaten in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung
  • Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
  • Polizeivollzugsbeamte der Länder
  • Verbeamtete Berufsfeuerwehren
  • Justizvollzugsbeamte

Die freie Heilfürsorge ist zeitlich befristet und übernimmt die Krankheitskosten analog zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie findet ein Beamtenanwärter die beste Krankenversicherung?

Am einfachsten findet ein Beamtenanwärter oder eine Beamtenanwärterin über einen Versicherungsvergleich die passende Krankenversicherung. Allerdings bergen Onlinevergleiche bei Krankenversicherungen ein Risiko. Eine Krankenversicherung ist etwas anderes als eine Kfz-Versicherung, die man nach einem Jahr wieder kündigen kann, wenn man feststellt, dass man nur die zweitbeste Wahl getroffen hat. Eine Krankenversicherung ist in der Regel eine Partnerschaft für das Leben. Hier gilt es, auf die Details zu achten, beispielsweise auf die Erstattung für Hilfsmittel oder die sogenannten Zahnstaffel.

Verivox geht daher einen etwas anderen Weg. Verivox leitet die Anfrage für eine Krankenversicherung für Beamtenanwärter an spezialisierte Versicherungsmakler weiter. Diese helfen dann, aus der Vielzahl der Angebote die individuell beste Option auszuwählen.

Beihilfe auch bei Vorerkrankung

Während die gesetzlichen Krankenkassen einen Annahmezwang haben, können die privaten Versicherer fallweise entscheiden, ob sie einen Antragsteller versichern oder nicht. Für Beamte besteht allerdings eine Ausnahme. Die sogenannte Beamtenöffnungsklausel ermöglicht auch die private Krankenversicherung bei einer „Vorgeschichte“. Die teilnehmenden Krankenversicherer haben sich dazu verpflichtet, Beamte und Beamtenanwärter mit einer Vorerkrankung ohne Vorbehalte zu versichern. Allerdings haben die Versicherer das Recht, einen Risikozuschlag von maximal 30 Prozent auf den normalen Tarifbeitrag zu erheben. Voraussetzung für die Öffnungsklausel ist allerdings, dass der Antragsteller wahrheitsgemäß alle Fakten im Antrag aufführt. Bei falschen Angaben kann der Versicherer den Vertrag rückwirkend aufgrund falscher Angaben auflösen.