Steuerklasse: Nach der Hochzeit zum Finanzamt
Stand: 06.12.2010
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Berlin - Frisch verheiratete Paare sollten sich zeitnah für ihre Steuerklassen entscheiden. Darauf macht der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin aufmerksam. Der Eintrag auf der Steuerkarte sollte noch in diesem Jahr beim Finanzamt erfolgen.
Verheiratete könnten zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen. Bei gleich verdienenden Partnern sei es am günstigsten, wenn beide die Steuerklasse IV erhielten. Bei großen Gehaltsunterschieden sei meist die Kombination der Klassen III und V sinnvoll. Der Ehegatte, der mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Brutto-Einkommens bezieht, zahle mit der Steuerklasse III die geringsten Lohnsteuern. Der Partner müsse dafür mit der Steuerklasse V einen relativ hohen monatlichen Lohnsteuerabzug in Kauf nehmen.