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Steuererklärung: Auch Rentner haben keine Ruhe vor dem Fiskus

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Um den Papierkram kommen auch viele Ruheständler nicht herum. Denn viele müssen im Alter ihre Steuererklärung machen. Rund 4,4 Millionen Ruheständler werden für das Jahr 2016 Steuern zahlen müssen, berichtet die Stiftung Warentest unter Berufung auf Schätzungen des Bundesfinanzministeriums. Und es werden jedes Jahr mehr: Denn mit jedem neuen Rentnerjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil der Alterseinkünfte.

Grundsätzlich gilt: "Eine Einkommensteuererklärung wird immer dann verlangt, wenn der Rentner mit seinen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegt", erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums beläuft sich der Grundfreibetrag im Jahr 2016 auf 8652 Euro. Allerdings kommt es nicht nur auf die Höhe der Rente an, sondern auch darauf, wann jemand in den Ruhestand gegangen ist. Denn Renten werden erst seit 2005 teilweise besteuert.

Wer 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent der Rente versteuern. Ein lediger Rentner kann in diesem Fall nach Angaben des Bundes der Steuerzahler insgesamt 17.892 Euro Rente pro Jahr beziehen, ohne dass er steuerpflichtig wird. Wer hingegen erst 2015 in den Ruhestand ging, muss schon 70 Prozent der Rente versteuern. Hier liegt die höchste steuerfreie Jahresbruttorente bei 14.567 Euro. "Kommen weitere Einnahmen wie zum Beispiel eine Betriebsrente oder eine private Rentenversicherung hinzu, muss noch einmal neu gerechnet werden", erklärt Isabel Klocke vom Steuerzahlerzahlerbund.

Bei Fragen hilft der Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein weiter

Wer unsicher ist, ob er eine Einkommensteuererklärung machen muss, sollte sich Hilfe suchen, zum Beispiel bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater. "Sie können sich dann ausrechnen lassen, ob Sie Steuern zahlen müssen", sagt Klocke. Das ist vor allem deshalb ratsam, weil das Finanzamt Betroffene nicht von sich aus auffordern muss, eine Steuererklärung abzugeben. "Viele glauben, sie können warten", sagt Rauhöft. "Das ist aber falsch: Steuerzahler haben in Bezug auf die Steuererklärung eine Bringepflicht." Und das gilt auch für Rentner.

Allerdings müssen Rentner nicht mühsam alle ihre Einnahmen zusammensuchen. Zumindest bei den Altersbezügen gibt es Hilfe: Die Rentenversicherung stelle Rentnern auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke helfen, erklärt Klocke. Diese Papiere enthalten alle relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen dieser Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen. "Wenn Sie sie einmal bestellt haben, bekommen Sie die Bescheinigung automatisch jedes Jahr neu zugeschickt."

Eine Reihe von Kosten ist steuerlich absetzbar

Und noch eine gute Nachricht: Wer eine Einkommensteurerklärung abgeben muss, muss nicht in jedem Fall Steuern zahlen. "Rentner können eine Reihe von Ausgaben steuerlich geltend machen", erklärt Klocke. Dazu zählen zum Beispiel Sonderausgaben wie Kirchensteuern oder Spenden. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindern die Steuerlast. "Wenn Sie Haushaltshilfen oder Pflegedienste beschäftigen, können Sie diese Kosten ebenfalls absetzen", sagt Klocke. Wichtig hierbei: "Das Honorar darf nicht bar bezahlt werden." Denn das Finanzamt erkennt in diesem Fall nur Überweisungen an.

Einen großen Posten können Gesundheitsausgaben bilden. Allerdings müssen auch Rentner eine zumutbare Eigenbelastung tragen. "Sammeln Sie also alle Belege für Brille, Zahnersatz, Medikamente, Kuren oder Gehhilfen", rät Klocke. Senioren mit gesundheitlichen Einschränkungen können zusätzlich vom Behindertenpauschalbetrag profitieren. Er liegt je nach Grad der Behinderung zwischen 310 Euro und 3700 Euro. "Viele wissen das nicht", sagt Klocke. Voraussetzung ist aber, dass ein Schwerbehindertenausweis beziehungsweise eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt werden kann.

Werbungskosten geltend machen

Und selbst Werbungskosten können Rentner geltend machen: "Wenn Sie einen Rentenberater nutzen, können Sie diese Ausgaben geltend machen", erklärt Rauhöft. Zusätzlich profitieren Ruheständler von Steuerfreibeträgen wie dem Altersentlastungsbetrag. Deshalb zeigt sich bei der Jahresabrechnung oft, dass Rentner am Ende doch keine Steuern zahlen müssen. Aber Vorsicht: "Im Verlauf der Jahre können Sie durchaus in die Steuerpflicht rutschen", erklärt Klocke. "Auch wenn sie am Anfang keine Steuern zahlen mussten."

Das kann zum Beispiel bei Rentenerhöhungen der Fall sein. Allein die Anhebung 2016 hat dazu geführt, dass etwa 160.000 Rentner nun Steuern zahlen müssen. Auch Rentner, die nach den Tod des Partners nun Witwenrenten beziehen oder die zusätzlich Mütterrente erhalten, können unter Umständen steuerpflichtig werden. Klocke rät deshalb: "Sie müssen im Verlauf ihrer Rente immer wieder prüfen, ob Sie nicht doch steuerpflichtig werden."