So sichern sich Selbstständige gegen Arbeitslosigkeit ab
Stand: 11.03.2011
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Köln - Wer selbständig ist, kann sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Dabei ist unerheblich, ob die selbstständige Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ausgeübt wird. Darauf weist das Internetportal steuertipps.de hin und nennt die Voraussetzungen.
Demnach müssen Selbstständige mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig tätig sein. Außerdem müssen sie innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben und damit die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllen, wobei einzelne kürzere Beschäftigungen zusammengerechnet werden dürfen.
Die "Versicherungspflicht auf Antrag" in der Arbeitslosenversicherung setzt zudem voraus, dass sich die selbstständige Tätigkeit unmittelbar an eine Beschäftigung als Arbeitnehmer anschließt oder dass vor der selbstständigen Tätigkeit eine Entgeltersatzleistung bezogen wurde, etwa Eltern- oder Arbeitslosengeld.
Die Höhe der Beiträge bemisst sich an der monatlichen Bezugsgröße von 2.555 Euro (alte Bundesländer) und 2.240 Euro (neue Bundesländern), auf die der Beitragssatz von derzeit 3 Prozent erhoben wird. 2011 wird die Bezugsgröße dabei nur zu 50 Prozent herangezogen. Somit werden 38,33 Euro in den alten und 33,60 Euro in den neuen Bundesländern fällig. Ab 2012 muss dann der volle Beitrag gezahlt werden.