Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Krankengeld: Selbstständige haben die Qual der Wahl

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Berlin - Selbstständige, die freiwillig in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, haben anders als die Pflichtmitglieder keinen Anspruch auf Krankengeld. Um bei einer längeren Erkrankung nicht ohne Einkommen zu sein, müssen sie daher selbst aktiv werden und sich zwischen der so genannten gesetzlichen Option, einem Wahltarif ihrer Kasse, einer privaten Krankengeldversicherung oder auch einer Kombination dieser Möglichkeiten entscheiden.

Grundsätzlich kann bei der Krankenversicherung für Selbstständige die "gesetzliche Option" gewählt und sich damit der gesetzliche Krankengeldanspruch ab der siebten Krankheitswoche gesichert werden. Im Gegenzug steigt ihr Versicherungsbeitrag um 0,6 Prozentpunkte von 14,3 Prozent auf den allgemeinen Satz von 14,9 Prozent. Im Krankheitsfall zahlt die Kasse dann wie bei Arbeitnehmern 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, höchstens allerdings 90 Prozent des Nettoeinkommens bis zu einem Betrag von 87,50 Euro pro Krankheitstag.

Als Alternative bieten viele Krankenkassen Wahltarife für das Krankengeld an. Da die Krankenkassen bei der Gestaltung der Tarife weitgehend freie Hand haben, unterscheiden sich sowohl die Leistungen als auch die fälligen Prämien der Kassen erheblich. So kann der Beginn des Krankengeldbezugs für eine höhere Prämie vorgezogen oder umgekehrt bei einer niedrigeren Prämie hinausgeschoben werden. Einige Kassen bieten auch Wahltarife an, in denen die Höhe des Krankengelds nicht vom Einkommen, sondern von einer frei wählbaren Beitragsprämie abhängt.

Eine weitere Alternative ist der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten diese Option in Zusammenarbeit mit einem privaten Versicherer. Doch auch bei einer Kooperation sollten sich Selbstständige nicht darauf verlassen, dass der vorgeschlagene Anbieter tatsächlich die günstigste Krankenkasse ist. Vor allem Frauen müssen damit rechnen, dass sie bei einem privaten Versicherer eine höhere Prämie zahlen müssen, als wenn sie sich für das gesetzliche Krankengeld entscheiden.