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Mehr Schutz vor Abzocke im Internet und am Telefon

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Verbraucher sollen künftig besser vor Abzocke am Telefon und im Internet geschützt sein. Der Bundesrat billigte am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, auch Anti-Abzocke-Gesetz genannt. Es sieht vor, dass Gewinnspielverträge künftig nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden dürfen.

Außerdem wird die Höhe der Abmahngebühren von Anwaltskanzleien bei Urheberrechts-Verletzungen durch Verbraucher im Internet gedeckelt. Neuregelungen gibt es auch für das Inkassowesen.

Mit dem Gesetz sollen Verbraucher besser als bisher vor unlauterer Telefonwerbung geschützt werden. Die Teilnahme an Gewinnspielen muss vom Verbraucher schriftlich bestätigt werden. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher Gewinnspielverträge eingehen, ohne die langfristigen finanziellen Folgen überblicken zu können.

Auch sollen künftig für unerlaubte Werbeanrufe gegen Firmen Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängt werden dürfen. Bisher galt hier eine Obergrenze von 50.000 Euro. Geldbußen können dann auch für unerlaubte Werbeanrufe von Telefoncomputern verhängt werden. Bisher galt dies nur für unerlaubte Werbeanrufe von Menschen.

Bei einer ersten Abmahnung durch Anwälte - etwa wegen des illegalen Herunterladens von Musik in Online-Tauschbörsen - soll künftig ein Gebühren-Höchstbetrag von rund 150 Euro gelten. Bisher verlangten Anwaltskanzleien oft mehrere hundert Euro. Dazu kamen häufig noch die wesentlich höheren Forderungen von Firmen der Film- oder Musikindustrie, die durch die Kanzleien vertreten wurden. Die Gesetzesänderungen sollen verhindern, dass sich Kanzleien mit massenhaften Abmahnungen von Verbrauchern bei Urheberrecht-Verstößen ein Geschäft aufbauen.

Die Neuregelungen sehen auch vor, dass Anwaltskanzleien künftig genau aufschlüsseln müssen, wofür sie die Abmahnzahlungen einfordern. Einer repräsentativen Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) von 2012 zufolge wurden bislang bereits rund 4,3 Millionen Deutsche ab 14 Jahren schon einmal abgemahnt. Laut vzbv forderten Kanzleien im Schnitt 800 Euro pro Abmahnung.

Inkassounternehmen schließlich müssen künftig deutlich ersichtlich machen, worauf im Detail sich ihre Geldforderungen beziehen und im Auftrag welcher Firma genau eine Forderung durchgesetzt wird. Außerdem soll die Höhe von Inkassogebühren geregelt werden. Die Branche wird einer strengeren Aufsicht unterstellt, die Bußgeld-Obergrenze für unseriöse Unternehmen auf 50.000 Euro verzehnfacht.