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GEZ-Gebühr: Befreiung binnen zwei Monaten beantragen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Potsdam - Wer Leistungen zum Lebensunterhalt vom Staat erhält, muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Automatisch befreit ist aber niemand, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg. Das muss beantragt werden.

Dabei müssen Verbraucher einen Nachweis über die Leistung, die sie beziehen, an den Beitragsservice schicken. Die Befreiung gilt ab dem Datum auf dem Bewilligungsbescheid, wenn Verbraucher den Antrag binnen zwei Monaten einreichen. Laut dem Beitragsservice ist nicht notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen. Befreit sind unter anderem Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter.