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Das sollten Rentner bei einem Nebenjob beachten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Auch Senioren können sich etwas Geld zu ihrer Rente hinzuverdienen. Allerdings müssen sie unter gegebenen Umständen der Rentenversicherung darüber Auskunft geben. Entscheidend sind hier das Alter und die Rentenart. Grundsätzlich ist geregelt: "Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können unbegrenzt hinzuverdienen", sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Senioren sind dann nicht verpflichtet die Tätigkeit bei der Rentenversicherung anzugeben. Dennoch sollten sie sich erkundigen, ob das Finanzamt informiert werden muss.

Grenze liegt bei 450 Euro pro Monat

Anders sieht es aus für Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine vorgezogene Altersrente beziehen und sich also im vorzeitigen Ruhestand befinden. Dann gilt: Wer seine volle Rentenauszahlung erhalten will, kann bis zu 450 Euro pro Monat hinzuverdienen. In zwei Monaten eines jeden Kalenderjahres dürfen Rentner aber die Hinzuverdienstgrenze überschreiten - bis zum doppelten Betrag.

Liegt man über diesen Grenzen, zahlt der Rentenversicherer die Rente vermindert aus. «Je mehr man zusätzlich zur Rente einnimmt, umso geringer fällt der Rentenanteil aus», erklärt von der Heide.

Wichtig zu wissen: Bei der Berechnung zählen zum Hinzuverdienst neben dem monatlichen Bruttoverdienst unter anderem auch ein monatlicher steuerrechtlicher Gewinn, etwa aus einer selbstständigen Tätigkeit. Hinzu kommt ein vergleichbares Einkommen, beispielsweise Vorruhestandsgeld.