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Bauherren sollten Musterverträge ablehnen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wenn der Traum vom Eigeneheim endlich wahr wird, sollten sich Bauherren vor lauter Freude nicht blenden lassen. Wenn es um vorgeschriebene Musterverträge geht, ist Vorsicht angesagt. Diese sollten Bauherren ganz klar ablehnen. Oft beinhalten die Verträge unwirksame Formulierungen oder benachteiligen die zukünftigen Eigenheimbesitzer. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund (BSB) hin.

Bei der Abnahme sollten künftige Eigentümer alle Mängel in einem Protokoll schriftlich festhalten. So können sie diese notfalls vor Gericht belegen, um ihre Ansprüche gegen die ausführende Firma durchzusetzen. Das Unternehmen ist verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu liefern und gegebenenfalls nachzubessern. Der Bauherr hat bis zu fünf Jahre nach der Bauabnahme das Recht, seine Ansprüche geltend zu machen - danach verjährt die Gewährleistungsfrist.

Wichtig zu wissen: Nimmt der Auftraggeber zwischendurch einzelne Leistungen ab, beginnt die Frist jeweils für den abgenommenen Teil einzeln zu laufen. Damit es keine Abgrenzungsprobleme zwischen den Bauabschnitten gibt, empfiehlt der BSB privaten Bauherren eine Gesamtabnahme. Der Vorteil: Sie müssen nur auf eine Gewährleistungsfrist achten.