Auch bei Trockenraum: Mieter dürfen Wäsche in Wohnung aufhängen
Stand: 22.02.2016
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Berlin - Mieter haben das Recht, in ihrer Wohnung Wäsche aufhängen, auch wenn es einen Trockenraum oder eine Waschküche gibt. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund aufmerksam.
Der Vermieter darf dem Mieter nicht gänzlich verbieten, die Wäsche in der Wohnung zu trocknen. "Sollte eine solche Klausel in der Hausordnung oder im Mietvertrag stehen, ist diese in der Regel unwirksam", erklärt Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund. Denn Tätigkeiten wie Waschen und Trocknen gehören zu den Kernbereichen des Wohnens. Das gilt zumindest, solange die Wäscheberge gängige Mengen nicht übersteigen. Kein Argument ist es, wenn der Vermieter befürchtet, dass sich durch die Feuchtigkeit Schimmel in den Mieträumen bildet. Um dies zu vermeiden, sollten Mieter ausreichend lüften und heizen.