ABC der Finanzbranche: Namensschuldverschreibung
Stand: 16.02.2017
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Frankfurt/Main - Wer sein Geld in Namensschuldverschreibungen anlegt, geht ein großes Risiko ein. Im schlimmsten Fall kann es zum Totalverlust kommen.
Die Papiere gehören zum sogenannten Grauen Kapitalmarkt. Sie werden nicht an der Börse gehandelt und laufen auf den Namen eines Gläubigers - somit können sie in der Regel auch nicht auf eine andere Person übertragen werden.
Anleger können bei diesem Anlageprodukt ihr eingesetztes Vermögen vollständig verlieren, warnt die Verbraucherzentrale Hessen. In der Regel sind Anbieter dieser Produkte jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, auf die Risiken hinzuweisen.
Der Warnhinweis muss auch online auf Unterseiten mit werblichem Inhalt deutlich sichtbar sein. Die Verbraucherschützer haben im Rahmen des Projektes Marktwächter Finanzen einen Anbieter abgemahnt, der gegen das Vermögensanlagegesetz verstoßen hat. Der Anbieter hat nach Angaben der Verbraucherzentrale Hessen eingelenkt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.