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Risikolebensversicherung: Auszahlung und Kündigung

Mit einer Risikolebensversicherung kann der Versicherungsnehmer seine Angehörigen im Todesfall finanziell absichern. Damit die Risikolebensversicherung zur Auszahlung kommt, müssen die Hinterbliebenen beim Versicherungsunternehmen die erforderlichen Unterlagen einreichen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann kommt es zur Auszahlung?
  3. Höhe der Auszahlung
  4. Nachweise
  5. Wann zahlt die Versicherung nicht?
  6. Keine Rückzahlung
  7. Steuer
  8. Verwandte Themen
  9. Weiterführende Links
  10. Risikolebensversicherung im Vergleich

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Risikolebensversicherung kommt beim Ableben der versicherten Person zur Auszahlung. Bei bestimmten Vertragsvereinbarungen sind auch vorzeitige Zahlungen möglich.
  • Die Bezugsberechtigten müssen der Versicherung eine amtliche Sterbekunde vorlegen, um die Vertragssumme zu erhalten.
  • Im Kündigungsfall oder beim Ablauf der Police ist keine Zahlung vorgesehen.
  • Für die Versicherungsleistung kann Erbschaftsteuer anfallen, wenn es sich nicht um eine Über-Kreuz-Police handelt.

Wann kommt eine Risikolebensversicherung zur Auszahlung?

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung sichert den Hinterbliebenen eine vertraglich vereinbarte Auszahlung zu, wenn die versicherte Person stirbt. Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen dabei nicht identisch sein.

So kann beispielsweise ein Ehemann für seine Frau eine Risikolebensversicherung abschließen, bei der er die Beiträge bezahlt und sie die versicherte Person ist. In diesem Fall zahlt die Versicherung, wenn die Frau verstirbt. Darüber hinaus gibt es verbundene Versicherungen, bei der sich zwei Partner in einer Police gegenseitig absichern.

Bei der Auszahlung der Risikolebensversicherung fließt das Geld an den Bezugsberechtigten. Hier handelt es sich häufig um den Ehepartner, doch es gibt auch andere Konstellationen, bei denen nicht verheiratete Lebenspartner oder die Kinder bezugsberechtigt sind. Mit der Zahlung endet der Versicherungsvertrag.

Sonderfall: Vorgezogene Todesfall-Leistung

Wenn im Versicherungsvertrag eine vorgezogene Todesfall-Leistung vereinbart worden ist, zahlt die Versicherung die Summe unter Umständen schon zu Lebzeiten aus. Voraussetzung ist, dass laut ärztlicher Diagnose die versicherte Person nur noch wenige Monate zu leben hat. Damit kann die Familie des Versicherten bei Bedarf einen Teil des Geldes in die private Krankenpflege investieren.

Wie hoch ist der ausgezahlte Betrag?

Grundsätzlich entspricht der zur Auszahlung kommende Betrag der vereinbarten Versicherungssumme. In bestimmten Fällen kann es davon jedoch Abweichungen geben.

So bieten manche Versicherer an, einen Teil der Vertragssumme – beispielsweise 10 Prozent – dann auszuzahlen, wenn bestimmte Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall diagnostiziert werden.

Wenn der Versicherungstarif die versicherte Person verpflichtet, auch gesundheitsschädliche Aktivitäten wie etwa das Rauchen zu verzichten, darf die Versicherung die Auszahlung kürzen, wenn der Versicherte sich nicht an die Vereinbarungen hält und dies dem Versicherer nicht zeitnah nachmeldet.

Welche Nachweise sind für die Auszahlung der Risikolebensversicherung erforderlich?

Um die Versicherungssumme zu erhalten, müssen die Hinterbliebenen der Versicherung das Ableben der versicherten Person nachweisen. Im Regelfall ist es erforderlich, eine amtliche Sterbekunde sowie die Versicherungspolice per Post an das Versicherungsunternehmen zu senden. Dies sollte am besten per Einschreiben geschehen.

Für vorzeitige Auszahlungen bei vertraglich bestimmten Krankheiten oder im Rahmen der vorgezogenen Todesfallleistung verlangen die Versicherer üblicherweise eine schriftliche Bestätigung des behandelnden Arztes mit Diagnose und eventueller Prognose zur verbleibenden Lebenserwartung.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Wenn nicht zweifelsfrei klar ist, dass die versicherte Person an einer natürlichen Ursache oder an den Folgen eines Unfalls verstorben ist, kann die Versicherung bis zur Ermittlung der Todesursache die Auszahlung zurückhalten.

Bei einer Tötung leistet die Versicherung nicht, wenn es sich beim Täter um den oder einen der Bezugsberechtigten handelt. Hat der Versicherte Suizid begangen, erfolgt ebenfalls keine Auszahlung der Versicherungssumme.

Bekomme ich bei Kündigung oder Ablauf Geld zurück?

Wie es der Name schon besagt, handelt es sich bei der Risikolebensversicherung um eine reine Absicherung für den Todesfall. Wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigt oder die Police zu Lebzeiten der versicherten Person ausläuft, ist keine Rückzahlung durch den Versicherer zu erwarten.

In diesem Merkmal unterscheidet sich die Risikolebensversicherung von der Kapitallebensversicherung, bei der Ansparplan und Todesfallabsicherung kombiniert werden. Daher kommt bei der Kapitallebensversicherung am Ende der Laufzeit das angesparte Guthaben abzüglich der Risikoprämie zur Auszahlung. Allerdings sind bei vergleichbarer Versicherungssumme die Kosten für die Kapitallebensversicherung weitaus höher als für die Risikolebensversicherung.

Müssen die Hinterbliebenen die Auszahlung versteuern?

Grundsätzlich zählt die ausgezahlte Versicherungssumme zum Nachlass, wenn der Versicherungsnehmer gleichzeitig die versicherte Person ist. Bei der Absicherung von Ehepartnern ist dies oftmals unproblematisch, weil der Gesetzgeber bei der Erbschaftsteuer einen Freibetrag von 500.000 Euro vorsieht.

Steuerliche Nachteile haben in diesem Fall unverheiratete Paare, bei denen der Freibetrag im Erbfall nur 20.000 Euro beträgt.

Erbschaftsteuer vermeiden mit der Über-Kreuz-Versicherung

Paare ohne Trauschein können die Erbschaftsteuer legal vermeiden, indem sie sich gegenseitig über Kreuz versichern. Der Versicherungsnehmer zahlt den Beitrag und ist Bezugsberechtigter, während der jeweils andere Partner die versicherte Person ist. Dies führt zu folgender Konstellation:

Vertrag 1
Vertrag 2
Versicherte Person Partner B Partner A
Versicherungsnehmer Partner A Partner B
Bezugsberechtigter Partner A Partner B
Zahler der Versicherungsprämie Partner A Partner B

Grund für den Steuervorteil ist, dass aus steuerrechtlicher Sicht jeder Partner seinen eigenen Vertrag ausgezahlt bekommt, wenn der andere verstirbt.

Risikolebensversicherung im Vergleich

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