Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Arbeitgeberdarlehen

Der Chef finanziert den Urlaub oder das Eigenheim: Das klingt wie ein Traum. Tatsächlich aber stellt das Arbeitgeberdarlehen eine reale Finanzierungsmöglichkeit dar. Das betrifft sowohl kurzfristige wie langfristige Kredite. Beachtet man einige wichtige Punkte, können beide Seiten von einem Mitarbeiterdarlehen profitieren.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wie funktioniert ein Arbeitgeberdarlehen?
  3. Wer kann auf Arbeitgeberdarlehen zurückgreifen?
  4. Gibt es ein Recht auf Arbeitgeberdarlehen?
  5. Bei wem frage ich um ein Arbeitgeberdarlehen nach?
  6. Vereinbarung vertraglich fixieren
  7. Den Zinssatz und den geldwerten Vorteil berechnen
  8. Die Tilgung
  9. Was passiert bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
  10. Verwandte Themen
  11. Weiterführende Links
  12. Jetzt Kreditvergleich starten

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Arbeitgeberdarlehen bietet ein geringeres Kreditausfallrisiko, günstigere Zinsen und eine Möglichkeit der Mitarbeiterbindung.
  • Der günstigere Zinssatz muss versteuert werden; bei zinslosen Arbeitgeberdarlehen wird die gesamte Kreditsumme versteuert.
  • In steuerrechtlicher Hinsicht sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen rechtsfesten Darlehensvertrag schließen

Wie funktioniert ein Arbeitgeberdarlehen?

Arbeitgeberdarlehen werden auch Mitarbeiterdarlehen oder Personalkredit genannt. Als Arbeitnehmerkredit werden sowohl Arbeitgeberdarlehen als auch Ratenkredite an Arbeitnehmer bezeichnet. Vom Arbeitgeberdarlehen zu unterscheiden sind vorzeitige Lohn- oder Gehaltsauszahlungen, umgangssprachlich „Lohnvorschuss“ genannt.

Bei einem Arbeitgeberdarlehen vergibt der Arbeitgeber Kredite im Rahmen der betrieblichen Sozialleistungen. Die Höhe der Kreditsumme und die Laufzeit legen die Beteiligten individuell fest. Die Darlehen können kurzfristig sein, um finanzielle Notlagen auszugleichen, oder langfristig, für größere Finanzierungsziele. Manchmal sind nur einige hundert Euro nötig, die den Arbeitnehmer aus einer Finanzknappheit retten. Aber auch Konsumkredite in höheren Summen sind möglich. Unternehmen können auch besondere Programme zur Finanzierung von Wohneigentum aufsetzen, woraus ein hohes Darlehen und eine lange Laufzeit folgen. Insbesondere bei größerer Darlehenshöhe empfiehlt sich eine langfristige Planung, denn kleinere Unternehmen können hohe Summen nicht spontan aufbringen oder freimachen.

Vorteile für Arbeitnehmer

Im Regelfall sind die Zinsen im Vergleich zu Bankkrediten relativ günstig und der Arbeitnehmer ist unabhängiger vom Bankwesen.

Vorteile für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber kann dieses Darlehen gezielt zur Mitarbeiterbindung einsetzen. Für ihn ist außerdem das Kreditrisiko geringer als es für Banken wäre. Denn er hat auf den für die Schuldnerleistung anfallenden Lohn direkten Zugriff und über das Angestelltenverhältnis relative Sicherheit.

Wer kann auf Arbeitgeberdarlehen zurückgreifen?

Arbeitgeberdarlehen existieren in allen Wirtschaftsbranchen. Allerdings obliegen sie im Bankwesen besonderen rechtlichen Bestimmungen. So dürfen Kredite an Bankangestellte in leitenden Positionen nur durch Beschluss aller Geschäftsführer und zu marktüblichen Bedingungen gewährt werden. Bei sonstigen Unternehmen sind Betriebsräte mitbestimmungspflichtig, wenn mehrere Arbeitgeberdarlehen gewährt werden sollten, denn das fällt in die betriebliche Lohngestaltung

Gibt es ein Recht auf Arbeitgeberdarlehen?

Arbeitgeberdarlehen bereitzustellen, ist eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers, eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Wird aber einem Mitarbeiter ein solches gewährt, dann haben auch andere im Betrieb Anspruch darauf. Denn es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dennoch kann Arbeitnehmern, die bereits hoch verschuldet sind oder ihre Kündigung eingereicht haben, das Darlehen verwehrt werden. In der Regel sind außerdem Auszubildende, Beschäftige in der Probezeit und Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen vom Arbeitgeberdarlehen ausgeschlossen.

Bei wem frage ich um ein Arbeitgeberdarlehen nach?

In kleineren Unternehmen ist für die Anfrage nach dem Arbeitgeberdarlehen der Chef zuständig. Die Personalstelle oder der Betriebsrat sind in größeren Firmen die richtigen Ansprechpartner, um zunächst Informationen einzuholen. Eventuell regelt bereits eine Betriebsvereinbarung die Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens.

Vereinbarung vertraglich fixieren

Damit das Darlehensverhältnis rechtssicher ist, muss es vertraglich fixiert werden. Zu den unbedingt schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen zählen die Bestimmung von:

  • Darlehenshöhe
  • Modalitäten der Tilgung
  • Zinsen
  • Laufzeit
  • Kreditsicherheiten
  • Verfahren bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Den Zinssatz und den geldwerten Vorteil berechnen

Im Vergleich zu Banken bieten Arbeitgeber meist günstigere Kreditzinsen. Der geldwerte Vorteil, der durch diesen Zinsunterschied entsteht, muss versteuert werden. Um den Vorteil zu ermitteln, dient der marktübliche Zinssatz (Maßstabszinssatz) als Orientierung.

Am einfachsten wird der Maßstabszinssatz berechnet, indem von den Effektivzinssätzen für die jeweilige Kreditart, die die Deutsche Bundesbank zuletzt veröffentlichte, vier Prozent abgezogen werden. Beträgt der Zinssatz des Arbeitgeberdarlehens weniger als 96 Prozent dieser Effektivzinssätze, muss der Zinsvorteil als geldwerter Vorteil versteuert werden. Verzichtet der Arbeitgeber auf eine Verzinsung, unterliegt das gesamte Darlehen der Lohnsteuerpflicht.

Die Tilgung

Die Tilgungsmodalitäten werden individuell festgelegt. Beispielsweise kann für die Rückzahlung vereinbart werden, dass der Arbeitgeber jeden Monat einen Teil der Arbeitnehmerentlohnung einbehält – so lange, bis das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Die üblichen rechtlichen Pfändungsgrenzen sind dabei unbedingt einzuhalten.

Der Arbeitnehmer ist zur vollständigen Tilgung des Darlehens verpflichtet. Ist das nicht der Fall oder wird von Unternehmerseite auf die Rückzahlung verzichtet, gilt die Summe als Arbeitslohn. Diese ist vollumfänglich im Rahmen der Lohnsteuer zu versteuern.

Was passiert bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Zwischen dem Arbeitsverhältnis und dem Schuldverhältnis muss strikt unterschieden werden. Ein Ende des Beschäftigungsverhältnisses bedeutet nicht zugleich die automatische Kündigung des Darlehensvertrags und eine vorzeitige Rückforderung. Das trifft zumindest zu, wenn die Vereinbarungen für den Fall einer Kündigung vertraglich korrekt geregelt sind. Dann läuft der Darlehensvertrag weiter, eventuell besteht die Möglichkeit, den Zinssatz auf marktübliches Niveau anzuheben. Fehlt eine genaue Vereinbarung, dann kann der Arbeitgeber aber unter Umständen eine Gesamttilgung innerhalb von drei Monaten verlangen.

Jetzt Kreditvergleich starten

Verivox NGG Siegel

Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollten Sie denselben Ratenkredit des jeweiligen Kreditinstituts, den sie über uns abgeschlossen haben, über das konkrete Kreditinstitut oder einen Kreditvermittler zu einem günstigeren Zinssatz erhalten, erstatten wir Ihnen die Zinsdifferenz - maximal jedoch einen Betrag in Höhe von insgesamt 300 € - in Form einer Einmalzahlung direkt auf Ihr Konto.

Mehr erfahren

Kreditvergleich
  • Top-Zinsen mit rund 40% Ersparnis

    Verivox-Kunden sparten in den letzten fünf Jahren mit einem im Mittel 41,53% günstigeren eff. Jahreszinssatz über 40% Zinsen im Vergleich zum durchschnittlichen deutschen Kreditnehmer (bundesweiter durchschnittlicher eff. Jahreszinssatz für Ratenkredite mit mehr als 5 Jahren Laufzeit: 6,82%. Errechnet aus den mtl. Durchschnittszinssätzen für Konsumentenratenkredite deutscher Banken für Neugeschäft von Januar 2019 bis Dezember 2023, Quelle: Deutsche Bundesbank | Zinsstatistik vom 05.02.2024).

  • Schnelle Zusage und Auszahlung
  • Unverbindlich, kostenlos und Schufa-neutral