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Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Abkürzung GOÄ steht für „Gebührenordnung für Ärzte“ Diese ist für die Abrechnung ärztlicher Leistungen von Bedeutung und gilt verbindlich für alle hierzulande praktizierenden Mediziner. In Deutschland dürfen Ärzte die Preise für eine Behandlung nämlich nicht selbst festlegen. Die GOÄ betrifft für gewöhnlich Privatpatienten, aber in bestimmten Fällen auch gesetzlich Versicherte.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist die GOÄ und was regelt sie?
  3. Wie rechnen die Ärzte ab?
  4. Unterschiede bei der Abrechnung zwischen Privat- und Kassenpatienten
  5. Beispiele für GOÄ-Ziffern
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GOÄ gibt die Mindest- und Höchstsätze vor, die ein Arzt einem Patienten für die erbrachten Leistungen berechnen darf.
  • Während die Abrechnung bei Privatpatienten stets nach GOÄ erfolgt, ist diese für Kassenpatienten nur von Bedeutung, wenn es sich um eine nicht von der Krankenversicherung getragene Leistung handelt.
  • Jede in der Gebührenordnung aufgeführte Leistung hat einen gewissen Punktwert, aus dem sich die Höhe der Kosten ableiten.
  • Ärzte dürfen zudem einen Steigerungsfaktor ansetzen, der im Regelfall zwischen 1,8 und 3,5 liegt.

Was ist die GOÄ und was regelt sie?

Die Gebührenordnung für Ärzte stellt eine von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Rechtsverordnung dar. Mit dieser verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des behandelnden Mediziners und seinen Patienten zu schaffen. Die Verordnung enthält Paragraphen mit allgemeinen Regeln zur Anwendung der GOÄ sowie Anlagen mit Vorgaben zur Abrechnung. Um zu gewährleisten, dass die Gebührenordnung den Stand der Medizin zeitgemäß abbildet, ist die Regierung verpflichtet, die Verordnung in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.

Die GOÄ gibt Mindest- und Höchstsätze für die Vergütung ärztlicher Leistungen vor, die nicht zum Spektrum der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Sie wird also dann relevant, wenn es keine Vorgaben durch ein Bundesgesetz gibt. Nach den Bestimmungen der GOÄ erstellte Rechnungen erhalten demnach sowohl Privatversicherte als auch gesetzlich Versicherte, die individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.

Vergütung nach GOÄ: Wie rechnen die Ärzte ab?

Die GOÄ gibt für eine Vielzahl von ärztlichen Leistungen Punktzahlen vor. Um den Gebührensatz zu errechnen, multipliziert der behandelnde Mediziner die Punktzahl der Leistung mit dem ebenfalls festgelegten Punktwert von 5,82873 Cent. Laut Paragraph 5 der GOÄ bemessen sich die Kosten für eine einzelne Leistung nach dem Ein- bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. In der GOÄ angegeben ist jeweils der Eurobetrag, der dem Einfachsatz entspricht.

Welchen Steigerungsfaktor der Arzt nimmt, hängt vom Schwierigkeitsgrad, vom Zeitaufwand und den Umständen der Behandlung ab. Bei Routineleistungen rechnen Ärzte für gewöhnlich mit dem Wert 2,3, weshalb dieser als Regelhöchstsatz gilt. Den 3,5-fachen Faktor dürfen Mediziner lediglich in begründeten Fällen ansetzen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: So können Chefärzte und Spezialisten teilweise eine noch höhere Vergütung verlangen.

Unterschiede bei der Abrechnung zwischen Privat- und Kassenpatienten

Während Ärzte bei Privatpatienten Leistungen standardmäßig nach der GOÄ abrechnen, gelten für gesetzlich Versicherte andere Bestimmungen. Bei ihnen erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Mediziner und Krankenkasse. Dies gilt jedoch nur für die im fünften Sozialbuch genannten Regelleistungen, für welche ein einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) existiert. Demzufolge spielt die GOÄ für gesetzlich Versicherte lediglich eine Rolle, wenn sie Leistungen beanspruchen, die nicht Teil der kassenärztlichen Versorgung sind. Diese rechnet der Arzt dann wie bei einem Privatversicherten ab. Da die GKV entsprechende Behandlungen nicht trägt, muss der Patient selbst für die Kosten aufkommen.

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sollten außerdem bedenken, dass insbesondere günstige Einsteigertarife die Kosten lediglich bis zum Regelhöchstsatz übernehmen. Leistungsstarke Tarife decken sogar dann die Aufwendungen ab, wenn es zu einer Überschreitung des Höchstsatzes kommt – beispielsweise aufgrund der Behandlung durch einen Chefarzt im Krankenhaus. Dies ist vor allem deshalb relevant, weil Ärzte bei Privatversicherten in vielen Fällen einen höheren Steigerungsfaktor ansetzen, was das Gesetz auch erlaubt.

Beispiele für GOÄ-Ziffern

Im Verzeichnis der Gebührenordnung steht jede GOÄ-Ziffer für eine bestimmte Leistung mit einer festgelegten Punktzahl. Durch die Multiplikation der Punktzahl mit dem Punktwert ergibt sich die Grundgebühr für die jeweilige Leistung, welche der behandelnde Arzt anschließend mit dem Steigerungsfaktor multipliziert. Listen mit sämtlichen GOÄ-Ziffern lassen sich problemlos im Internet finden. Die nachfolgende Tabelle zeigt einige Beispiele:

GOÄ-Ziffer
Leistung
Punktzahl
Gebühr in Euro
Kosten in Euro bei 2,3-fachem Regelsatz
GOÄ 1 Beratung (auch per Telefon) 80 4,66 10,72
GOÄ 3 Eingehende Beratung (auch per Telefon) 150 8,74 20,1
GOÄ 5 Symptombezogene Untersuchung 80 4,66 10,72
GOÄ 7 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems einschließlich Dokumentation 160 9,33 21,46
GOÄ 34 Erörterung (mindestens 20 Minuten) einer lebensverändernden oder lebensbedrohlichen Krankheit 300 17,49 40,23
GOÄ 70 Kurze Bescheinigung beziehungsweise Zeugnis oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 40 2,33 5,36
GOÄ 75 Ausführlicher schriftlicher Krankheits- oder Befundbericht 130 7,58 17,43
GOÄ 80 Schriftliche gutachtliche Äußerung 300 17,49 40,23
GOÄ 85 Aufwendige schriftliche gutachtliche Äußerung (je angefangene Stunde) 500 29,14 67,02

Beispiel: So spiegelt sich die GOÄ in der Rechnung wider

Welche Bestandteile die Rechnung eines Arztes enthalten muss, regelt Paragraph 12 der GOÄ. Wichtig sind neben dem Datum der Leistungserbringung vor allem die Nummer, Bezeichnung und gegebenenfalls die Mindestdauer der berechneten Leistung sowie der Betrag und der Steigerungssatz. Wie eine solche Rechnung aussehen könnte, zeigt das Beispiel-PDF.

Private Krankenversicherung: Vergleich der Tarife

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