Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Pflegereform: Wann den Pflegeantrag stellen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Berlin - Viele Angehörige von pflegebedürftigen Menschen stellen sich in Anbetracht der nahenden Pflegereform im Januar 2017 die Frage, ob es sich noch lohnt, 2016 einen Antrag zu stellen. Denn das bisherige dreistufige System wird durch 5 Grade ersetzt. Für wen sich der Antrag noch 2016 lohnt, wird im Folgenden geklärt.

Für viele Menschen, die absehbar pflegebedürftig werden, kann es sich lohnen, noch vor dem 1. Januar einen Pflegeantrag nach dem alten, dreistufigen System zu stellen. Darauf hat jetzt die Deutsche Stiftung Patientenschutz aufmerksam gemacht. Wie Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur erläuterte, empfiehlt sich dies besonders für Menschen, die unter körperlichen Einschränkungen leiden, aber bisher keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Sie sollten bis 31. Dezember die Pflegestufe 1 beantragen. Dann sei auch gewährleistet, dass sie 2017 "den gleichwertigen Pflegegrad 2 erreichen". Werde der Antrag erst im neuen Jahr gestellt, gebe es statt der bisherigen 244 Euro nur 125 Euro von der Pflegekasse. Geschätzt seien davon 125.000 Menschen betroffen, sagte Brysch.

Neu ab 2017: Neues System mit 5 Pflegegraden

Noch einschneidender sei das für Menschen, die einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen könnten. Bisher zahlen die Kassen hier 468 Euro. Stellen diese Personen erst 2017 einen Antrag bei der Pflegekasse, erhalten sie ebenfalls nur noch 125 Euro. Das betreffe rund 50.000 Menschen, sagte Brysch weiter. Hintergrund ist, dass zum Jahreswechsel die zweite Stufe des Pflegestärkungsgesetzes II in Kraft tritt. Dabei wird das bisherige Pflegesystem mit seinen drei Stufen in ein neues System nach fünf Pflegegraden übergeleitet. Die bisherigen Pflegebedürftigen sollen dabei nicht schlechter gestellt werden. Pflegestufe 1 wird danach automatisch in den Pflegegrad 2 übergeleitet.