Abgasuntersuchung (AU)
Die 1985 eingeführte Abgasuntersuchung (AU) soll dazu beitragen, den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen und damit die Umweltverschmutzung zu begrenzen. Zunächst war die Untersuchung lediglich für Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor verpflichtend. Im Dezember 1993 wurde die gesetzliche Pflicht auf Dieselfahrzeuge ausgeweitet. Seit Anfang 2010 führen Prüfstellen die Abgasuntersuchung im Zuge der Hauptuntersuchung durch. Alles Wissenswerte zur AU erfahren Sie hier.
- Was ist die Abgasuntersuchung?
- Abgasuntersuchung im Detail
- Messung bei Onboard-Diagnose-Systemen
- Pflicht auch für Motorräder
- Häufigkeit der Prüfung
- Kosten
- AU-Termin überzogen: Folgen
- Abgasuntersuchung nicht bestanden
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Im Zuge der Abgasuntersuchung wird geprüft, ob die Abgaswerte eines Fahrzeugs den vorgeschriebenen Maximalwerten entsprechen.
- In der Regel steht alle zwei Jahre ein Abgastest an.
- Die Abgasuntersuchung ist nicht nur für Autos Pflicht, sondern auch für Motorräder, Wohnmobile und Nutzfahrzeuge.
- Wer den AU-Termin überzieht, erhält ein Bußgeld und im schlimmsten Fall zusätzlich noch einen Punkt in Flensburg.
Was ist die Abgasuntersuchung?
Die Abgasuntersuchung ist eine vom Gesetzgeber geforderte Überprüfung der Abgasanlage von im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen. Bei der Untersuchung kontrollieren anerkannte Prüfstellen die Abgaswerte eines Kraftfahrzeugs. Obwohl der offizielle Ausdruck seit 2006 „Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems“ – kurz UMA – lautet, findet umgangssprachlich weiterhin die alte Bezeichnung Verwendung.
Worin bestehen die Unterschiede zwischen der Haupt- und der Abgasuntersuchung?
Früher handelte es sich bei der Abgasuntersuchung um eine separate Prüfung. 2010 wurde sie jedoch in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Diese stellte ursprünglich nur die Vorschriftsmäßigkeit von Kraftfahrzeugen sicher, also deren Verkehrstauglichkeit. Mittlerweile wird aufgrund der integrierten AU auch die Umweltverträglichkeit geprüft. Fallen die Abgaswerte zu hoch aus, bekommt das Fahrzeug keine TÜV-Plakette. Durch die Integration der Abgasuntersuchung in die HU entfällt die bisherige AU-Plakette am vorderen Kennzeichnen des Fahrzeugs. Stattdessen fließt das Ergebnis der Untersuchung nun in den HU-Prüfbericht mit ein.
Abgasuntersuchung in Werkstätten
Fahrzeughalterinnen und -halter können die AU auch in anerkannten Werkstätten durchführen lassen – allerdings maximal einen Monat vor der HU. Den AU-Bericht händigen Sie der oder dem Sachverständigen bei der Hauptuntersuchung aus, wodurch der Abgastest entfällt.
Was wird bei einer Abgasuntersuchung im Detail gemessen?
Die Untersuchung erfasst die Art und Menge der von einem Kraftfahrzeug produzierten Abgase. Das geschieht mithilfe einer Endrohrmessung, genauer gesagt durch eine im Auspuff platzierte Sonde. Diese ermittelt die bei unterschiedlichen Drehzahlen und Motortemperaturen anfallenden Abgaswerte. Bei Benzinern sind im Wesentlichen die Kohlenmonoxid-, Kohlenwasserstoff- und Stickoxidwerte relevant, bei Fahrzeugen mit Dieselmotor vorrangig die Menge der Rußpartikel. Nach der Messung kontrolliert die Prüferin beziehungsweise der Prüfer, ob die Werte im Toleranzbereich liegen.
Darüber hinaus umfasst die Abgasuntersuchung auch eine Sichtprüfung aller schadstoffrelevanten Komponenten. Um die entsprechenden Bauteile – etwa das Auspuffrohr, die Einspritzanlage und den Luftfilter – zu prüfen, benötigt Fachpersonal jedoch nur wenige Minuten.
Messung auch für Fahrzeuge mit Onboard-Diagnose-System Pflicht
Bei Kraftfahrzeugen mit einem Onboard-Diagnose-System wurde früher lediglich kontrolliert, ob das System fehlerfrei arbeitet. War dies der Fall, galt die Abgasuntersuchung bereits als bestanden. Eine Prüfung des tatsächlichen Schadstoffausstoßes erfolgte jedoch nicht. Aufgrund des Diesel- beziehungsweise Abgasskandals sahen sich die zuständigen Stellen allerdings dazu gezwungen, die Richtlinien zu verschärfen. Deshalb ist eine Endrohrmessung seit dem 1. Januar 2018 für alle Fahrzeuge verpflichtend.
Gilt die gesetzliche Verpflichtung zur Abgasuntersuchung auch für Motorräder?
Seit April 2006 müssen Bikerinnen und Biker ebenfalls regelmäßig – alle zwei Jahre – eine Abgasuntersuchung (hier AUK genannt) machen lassen. Allerdings betrifft dies lediglich Motorräder mit mehr als 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometern pro Stunde, die nach dem 1. Januar 1989 zugelassen wurden. Auch hier erfolgt die Messung im Zuge der Hauptuntersuchung und mithilfe einer Abgassonde.
Wie oft muss eine Abgasuntersuchung durchgeführt werden?
Ob Auto, Motorrad oder Wohnmobil: Fahrzeughalterinnen müssen den Abgastest alle zwei Jahre absolvieren. Lediglich Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen jährlich zur Abgasuntersuchung. Für Neuwagen gilt zudem eine Ausnahmeregelung, denn hier steht die erste Hauptuntersuchung – und damit auch die AU – erst nach 36 Monaten an. Wann die nächste TÜV-Prüfung fällig ist, lässt sich auf der TÜV-Plakette und in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) einsehen.
Kosten: Wie teuer ist eine HU inklusive Abgasuntersuchung?
Eine Hauptuntersuchung dürfen lediglich staatlich anerkannte Prüforganisationen wie der TÜV, die DEKRA, die KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) und die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) durchführen. In der Regel liegt der finanzielle Aufwand für die komplette HU zwischen 100 und 140 Euro. Für eine separate Abgasuntersuchung bei einer anerkannten Werkstatt fallen normalerweise 30 bis 60 Euro an.
AU-Termin überzogen: Was sind die Folgen?
Wenn Fahrzeughalterinnen beziehungsweise -halter die für die Abgasuntersuchung geforderten Intervalle nicht einhalten, müssen sie mit einem Verwarngeld und unter Umständen zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Welche Strafe die Straßenverkehrszulassungsordnung vorsieht, hängt davon ab, um wie viele Tage beziehungsweise Monate die Frist überschritten wurde:
- Mehr als zwei Monate: 15 Euro Bußgeld
- Mehr als vier Monate: 25 Euro Bußgeld
- Mehr als acht Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Für sicherheitsprüfungspflichtige Fahrzeuge fallen die Strafen folgendermaßen aus:
- Bis zu zwei Monate: 15 Euro Bußgeld
- Bis zu vier Monate: 25 Euro Bußgeld
- Bis zu acht Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Hinweis
Wenn Sie den AU-Termin überziehen, schauen sich die Prüfenden das Fahrzeug in der Regel besonders genau an. Dadurch steigt natürlich das Risiko, durch die TÜV-Prüfung zu fallen.
Abgasuntersuchung nicht bestanden: Was passiert dann?
Wer aufgrund schlechter Abgaswerte durch den Abgastest fällt, sollte einen Blick in den Prüfbericht werfen, denn dieser listet die beanstandeten Mängel detailliert auf. Fahrzeughalterinnen und -halter können dann selbst entscheiden, ob sie die Defizite beheben lassen und zu einer Nachuntersuchung erscheinen oder das Fahrzeug abmelden.
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