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Reparaturfreigabe einholen: Das müssen Sie beachten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer nach einem Unfall den Schaden auf Kosten der Versicherung reparieren lassen will, sollte unbedingt die Reparaturfreigabe abwarten. Ansonsten können finanzielle Nachteile drohen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Reparaturfreigabe verzichtet der Versicherer auf eine weitere Begutachtung des Unfallfahrzeugs und erlaubt der Werkstatt den Beginn der Arbeiten.
  • Wer vor der Freigabe mit der Reparatur beginnt, muss damit rechnen, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt, weil sie keine Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens hatte.
  • Trotz Freigabe kann die Versicherung im Nachhinein einen Teil des Geldes zurückfordern, etwa wenn sich bei einem Haftpflichtschaden ein Mitverschulden des Geschädigten herausstellt.
  • Das Risiko einer Rückforderung lässt sich ausschließen, wenn die Versicherung eine Reparaturkosten-Übernahmeerklärung abgibt.

Was ist eine Reparaturfreigabe?

Mit der Reparaturfreigabe erteilt die Kfz-Versicherung einem Geschädigten die Erlaubnis, die Reparatur seines Autos auf Kosten des Versicherers durchführen zu lassen. Dabei kann es sich um unterschiedliche Konstellationen handeln.

Reparaturfreigabe durch die Kaskoversicherung

Wenn nach einem Unfall das eigene Auto beschädigt ist, muss die vom Versicherungsnehmer beauftragte Werkstatt zunächst einen Kostenvoranschlag bei der Versicherung einreichen. Erst wenn die Versicherung die Reparatur auf Basis des Kostenvoranschlags freigibt, darf die Werkstatt mit den Reparaturarbeiten beginnen.

Reparaturfreigabe durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung

Das Warten auf die Freigabe der Reparatur ist auch dann erforderlich, wenn für die Regulierung des Schadens die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zuständig ist. Das bedeutet konkret: Wer unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde, kann sein Fahrzeug erst dann reparieren lassen, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden anerkannt und die Freigabe erteilt hat.

Reparaturfreigabe durch andere Haftpflichtversicherungen

Eine Freigabe ist auch erforderlich, wenn die Übernahme nicht durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern durch eine andere Haftpflichtversicherung erfolgt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Auto in einer Waschanlage oder auf dem Supermarktparkplatz durch einen Rempler mit einem Einkaufswagen beschädigt worden ist.

Wie ist die Vorgehensweise bei der Reparaturfreigabe?

Eine Reparaturfreigabe vollzieht sich im Regelfall in mehreren Schritten:

  • Nach dem Unfall kommt das Auto zuallererst in die Werkstatt.
  • Wenn es sich um einen Kasko-Schaden handelt, muss der Versicherungsnehmer dabei prüfen, ob er mit dem Versicherer eine Werkstattbindung vereinbart hat. Falls ja, muss die Werkstatt beim Versicherungsunternehmen als Reparaturpartner gelistet sein.
  • Die Werkstatt muss nun einen Kostenvoranschlag erstellen und diesen an die Versicherung schicken. Empfänger ist bei einem Kasko-Schaden die eigene Versicherung und bei einem Haftpflicht-Schaden die Versicherung des Unfallgegners.
  • Die Versicherung prüft den Kostenvoranschlag und schickt gegebenenfalls einen Gutachter.
  • Wenn die Versicherung den Umfang der erforderlichen Arbeiten anerkennt, erteilt sie eine Reparaturkostenfreigabe, und die Werkstatt kann mit den Arbeiten beginnen.

Reparaturfreigabe und Auszahlung: Wie lange dauert es?

Wie schnell ein Versicherer die Reparatur freigibt, kann von mehreren Faktoren abhängen. Ausschlaggebend ist neben dem Ausmaß des Schadens auch die Frage, um welche Versicherungsart es sich handelt.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier ist neben dem Umfang der Reparaturarbeiten auch die Schuldfrage zu klären. Wenn der Versicherer hierzu Akten von der Polizei anfordern muss, kann sich die Freigabe unter Umständen um mehrere Wochen verzögern.
  • Teilkaskoversicherung. Insbesondere bei Wildunfällen kann sich die Freigabe verzögern, wenn zuerst ein Gutachter prüfen muss, ob die betroffene Tierart in der Police abgedeckt ist.
  • Vollkaskoversicherung. Im Vergleich zur Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung erfolgt hier die Freigabe meist zügiger, weil weder Schuld- noch Deckungsfragen zu klären sind.

Bei der Dauer zwischen Schadensmeldung und Reparaturfreigabe reicht die Bandbreite von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Wochen.

Reparatur vor Freigabe der gegnerischen Versicherung: Ist das ratsam?

Wer ungeduldig wird und schon vor der Reparaturfreigabe die Behebung der Schäden am Auto veranlasst, geht ein hohes Risiko ein. Weil die Versicherung keine Gelegenheit mehr hat, den Schaden zu begutachten, kann sie ihre Leistung kürzen oder sogar gänzlich verweigern.

Ist eine Reparaturfreigabe bindend?

Wenn die Versicherung eine Reparaturfreigabe erteilt, macht sie dem Versicherungsnehmer bzw. dem Geschädigten eine verbindliche Zusage. Sie erklärt darin, dass sie keine weitere Besichtigung des Schadens mehr vornimmt und somit die Reparaturarbeiten beginnen können.

Reparaturfreigabe unter Vorbehalt

Manchmal erteilt die Versicherung die Freigabe nur unter Vorbehalt. Dies kann in erster Linie dann der Fall sein, wenn bei einem Haftpflichtschaden die Schuldfrage noch nicht endgültig geklärt ist. Mit dem Vorbehalt lässt sich die Versicherung die Möglichkeit offen, die ausgezahlte Schadenssumme anteilig zurückzufordern, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Geschädigte eine Mitschuld an dem Unfall hatte.

Worin besteht der Unterschied zur Reparaturkosten-Übernahmeerklärung?

Mit der Reparaturfreigabe genehmigt die Versicherung den Beginn der Reparaturarbeiten, garantiert jedoch noch nicht die Übernahme aller anfallenden Kosten.

Anders ist der Fall, wenn die Versicherung eine Reparaturkosten-Übernahmeerklärung abgibt. In diesem Fall sichert der Versicherer der Werkstatt zu, die in der Erklärung genannten Reparaturkosten zu übernehmen und im Nachhinein keine Rückforderungsansprüche zu stellen.