Alarmanlage: Rabatte in der Hausratversicherung
Stand: 16.05.2022
Alarmanlagen signalisieren in der Regel nicht nur frühzeitig Einbrüche oder Einbruchsversuche – sie können auch dazu beitragen, dass die Bewohner Geld bei der Hausratversicherung sparen. Denn in manchen Fällen senkt der Versicherer die Beiträge, wenn Hausbesitzer eine solche Anlage installieren und diese bestimmte Auflagen erfüllt.
- Einfluss einer Alarmanlage auf den Versicherungsbeitrag
- Einbau der Alarmanlage durch eine Fachfirma
- Nach dem Einbau gibt es weitere Verpflichtungen
- Häufig gestellte Fragen
- Verwandte Themen
- Weiterführende Ratgeber
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Alarmanlage minimiert das Risiko für einen Einbruch.
- Die Versicherer senken den Beitrag für die Hausratversicherung, wenn die Alarmanlage VdS-zertifiziert ist und von einer Fachfirma eingebaut wurde.
- Damit die Versicherung im Schadenfall zahlt, muss die Alarmanlage nach der Installation stets funktionstüchtig und eingeschaltet sein.
Einfluss einer Alarmanlage auf den Versicherungsbeitrag
Die Versicherer berechnen die Versicherungssumme anhand verschiedener Risikofaktoren für potenzielle Schäden, darunter das Risiko für einen Einbruch. Da eine Alarmanlage die Gefahr eines Einbruchs minimiert, senken die Versicherer in diesem Fall den Beitrag für die Hausratversicherung.
Versicherungsbeiträge durch Alarmanlage senken
Wer seinen Versicherungsbeitrag durch die Installation einer Alarmanlage senken möchte, sollte beachten, dass es hierfür gewisse Voraussetzungen gibt. Denn nicht alle Alarmanlagen führen automatisch zu einer Senkung der Hausratversicherungsbeiträge. Die wichtigste Bedingung ist, dass sie tatsächlich das Einbruchsrisiko senkt – wie es zum Beispiel bei einer Anlage an einem ebenerdig zugänglichen Gebäude der Fall ist.
Zum Vergleich: Bei einem über ein höheres Stockwerk zugänglichen Gebäude ist das Einbruchsrisiko grundsätzlich niedriger. Ob und inwieweit die Alarmanlage das Einbruchsrisiko senkt, können die Versicherten von ihrem Versicherungsanbieter prüfen lassen. Das Ergebnis kann auch Aufschluss darüber geben, ob es sich für den Versicherten eventuell lohnt, die Alarmanlage zu mieten statt zu kaufen.
Günstigere Diebstahlversicherung durch Alarmanlage: Die Voraussetzungen
Damit die Alarmanlage zu einer Senkung der Versicherungsbeiträge führt, muss sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Versicherten müssen dem Versicherer mitteilen, dass sie den Einbau einer Alarmanlage beabsichtigen. Wenn die Versicherungsgesellschaft nichts von der Anlage weiß, kann sie logischerweise auch keine Beiträge senken.
- Die Versicherten müssen dem Versicherer die Art der Alarmanlage mitteilen.
- Es muss sich um eine VdS-zertifizierte Alarmanlage handeln, die bestimmte Qualitätsstandards erfüllt.
- Der Einbau muss durch eine Fachfirma erfolgen, die die fachgerechte Installation, Programmierung und Inbetriebnahme der Alarmanlage vornimmt.
Die VdS-Alarmanlage als Voraussetzung für die Beitragssenkung
VdS-Alarmanlagen sind zertifiziert von der VdS Schadenverhütung GmbH, einer Prüf- und Zertifizierungsstelle für Brandschutz und Einbruchdiebstahl. Sie erfüllen die folgenden Mindestvoraussetzungen:
- Alle Komponenten der Alarmanlage sind von der VdS geprüft.
- Sollte die Alarmanlage nicht VdS-zertifizierte Komponenten aufweisen, benötigen die Versicherten eine Sondergenehmigung der VdS sowie eine Genehmigung des Versicherers.
- Die Anlage muss die obligatorische Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle enthalten.
- Die Alarmanlage muss einen Wartungs- und Instandhaltungsvertrag mit einem VdS-zertifizierten Sicherheitsunternehmen gemäß VdS 2311 enthalten.
Einbau der Alarmanlage durch eine Fachfirma
Damit die Alarmanlage tatsächlich zu einer Senkung der Versicherungsbeiträge führt, muss sie zwingend von Fachkräften installiert werden. Diese achten zum Beispiel darauf, dass beim Einbau keine Schwachstellen entstehen. Dazu zählt zum Beispiel, Fenster- und Türkontakte richtig zu positionieren und die Zentrale der Anlage für Dritte unzugänglich zu machen. Eine falsche Platzierung kann dazu führen, dass der Einbrecher die Alarmanlage manipuliert und funktionslos macht. Die Fachkräfte überprüfen außerdem, ob die Auslösung der Magnetkontakte an Türen und Fenstern einwandfrei funktioniert.
Nach dem Einbau gibt es weitere Verpflichtungen
Mit dem Einbau der Alarmanlage ist es jedoch nicht getan. Damit der Versicherer bei einem Einbruch oder Einbruchversuch zahlt, muss das Alarmsystem durchgehend eingeschaltet sein. Wenn es zu einem Einbruch oder Einbruchversuch kommt und die Anlage ist abgeschaltet, kann die Diebstahlversicherung die Zahlung verweigern.
Außerdem ist der Versicherte dazu verpflichtet, die Alarmanlage in einem funktionstüchtigen Zustand zu halten. Leere Batterien oder Akkus müssen umgehend ausgetauscht, defekte Komponenten sofort repariert oder ausgewechselt werden. Der Kauf einer VdS-zertifizierten Alarmanlagen beinhaltet meistens auch einen Vertrag über eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung. Dies gewährleistet deren ordnungsgemäße Funktion – und damit den vollen Versicherungsschutz sowie die Beitragssenkung der Hausratversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Die Kosten für eine Einbruchmeldeanlage liegen bei Einfamilienhäuser bei ca. 1.300 Euro bis zu 5.000 Euro.
Die Kosten für eine Alarmanlage berechnen sich anhand von unterschiedlichen Faktoren, wie beispielsweise Bedienelementen, Kameras und Installation.
Grob wird zwischen folgenden Alarmsystemen unterscheiden:
- Kabelgebundene Alarmanlagen
- Funk-Alarmanlagen
- Hybrid-Alarmanlagen
Laut aktuellem Testbericht 2022 sind die besten Alarmanlagen:
- Egardia Smartes Sicherheits-Set
- ring Alarm Security Kit
- ACME Europe Smart Video Doorbell
(Quelle: testberichte.de)
Eine Alarmanlage verhindert zwar keinen Einbruch, bietet allerdings einige Vorteile.
- Es wird auf den oder die Einbrecher aufmerksam gemacht. Insbesondere dann, wenn Sie gerade auf Reisen sind, bleibt der Einbruch so nicht lange unbemerkt und Folgeschäden (durch aufgebrochene Fenster oder Türen) können vermieden werden.
- Auch dient die Alarmanlage zur Abschreckung von Dieben. Durch laute Sirenen oder sichtbar angebrachte Einbruchmeldeanlagen lassen sich bereits etwa 50 Prozent aller Einbrecher abschrecken.
Die Polizei empfiehlt Alarmanlage der VdS-Klasse A (Grad 2). Diese Einbruchmeldeanlagen sind optimal aufgestellt für Wohnungen und kleinere Immobilienobjekte.
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