Gut geschützt: 8 Tipps zur Hausratversicherung
Stand: 26.09.2022
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Bremen / Heidelberg - Die Hausratversicherung ersetzt Schäden am Eigentum. Mit dem Abschluss der richtigen Police schützen Sie sich vor finanziellen Risiken. Diese Schäden können versichert werden: Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Sturmschäden, Hagelschäden, Schäden nach Einbruch und Raub und Vandalismusschäden. Auch Fahrraddiebstahl ist meist abgedeckt; außerdem greift die Hausratversicherung vielfach sogar im Ausland auf Reisen.
1. Wert des Hausrats richtig berechnen
Die Beiträge richten sich nach der Versicherungssumme, also dem Wert des gesamten Hausrates. Es gibt zwei Möglichkeiten der Wertermittlung: Verbraucher können mit einer Liste durch ihre Wohnung gehen und Stück für Stück den Wiederbeschaffungswert der Gegenstände festlegen. Das ist zwar aufwendig, vermeidet aber eine teure Überversicherung.
Viele Versicherer bieten auch die Möglichkeit, die Versicherungssumme nach Quadratmetern zu berechnen. Die meisten der Anbieter legen 650 Euro pro Quadratmeter zugrunde. Bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung liegt die Versicherungssumme also etwa bei 52.000 Euro.
2. Einbruch: Pflichten im Schadensfall
Bei Einbruch springt in der Regel die Hausratversicherung ein. Allerdings haben Versicherte im Schadensfall auch Pflichten. So müssen sie den Einbruchdiebstahl unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer melden, und den Schaden so gering wie möglich halten (das heißt zum Beispiel, dass Kreditkarten umgehend gesperrt werden müssen). Außerdem muss schnellstmöglich eine Liste über die gestohlenen oder beschädigten Gegenstände angefertigt werden.
3. Im Urlaub vor Diebstahl geschützt
Die Hausratversicherung schützt nicht nur das Eigentum in den eigenen vier Wänden, sondern beinhaltet auch eine sogenannte Außenversicherung. So sind Verbraucher auch auf Reisen und im Urlaub geschützt. Wird das Notebook zum Beispiel aus dem verschlossenen Hotelzimmer geklaut (Einbruchdiebstahl), kommt die Versicherung für den Verlust auf. Eine Ausnahme ist der einfache Diebstahl: Klauen Langfinger das Smartphone aus der Jacke, die an der Garderobe im Restaurant hängt, sehen Sie keinen Cent von der Versicherung.
4. Für Fahrradfahrer – Klauseln beachten
In der Regel ist das Fahrrad über die Hausratversicherung abgedeckt. Das gilt aber nur, solange es sich in der Wohnung oder im abgeschlossenen Fahrradkeller befindet. Den Schutz außerhalb der eigenen vier Wände müssen Sie bei der Hausrat separat anmelden. Vorsicht bei der Nachtzeitklausel: Diese ist noch in vielen Hausratversicherungs-Tarifen enthalten. Sie regelt, dass der Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr nur dann versichert ist, wenn das Rad in Gebrauch ist. Wenn Sie also in dieser Zeit Freunde besuchen und wieder zurückradeln, ist das Rad geschützt. Übernachten Sie dort und bleibt das Rad draußen stehen, besteht kein Versicherungsschutz. Mittlerweile haben viele Versicherer die Nachzeitklausel aber aus ihren Bedingungen verbannt. Suchen Sie deshalb nach Tarifen, die Ihr Rad rundum schützen oder informieren Sie sich direkt über eine Fahrradversicherung.
5. Verträge zusammenlegen
Besonders viel können Paare und Familien sparen. Wer frisch zusammenzieht und zwei Verträge mitbringt, kann diese zu einer Police zusammenlegen – und spart sich die andere.
6. Finger weg von Policen mit Selbstbeteiligung
Die Einsparungen bei der Prämie sind so gering, dass sich die Selbstbeteiligung nicht lohnt. Tritt ein Schaden ein, ist die Ersparnis vieler Jahre dahin. Bei der Hausratversicherung empfiehlt Verivox deshalb keine Selbstbeteiligung.
7. Grobe Fahrlässigkeit mitversichern
Dann zahlt die Versicherung zum Beispiel auch dann, wenn bei einem Einbruch das Fenster offen war.
8. Rund um den Umzug: Änderungen beachten
So ist es nach dem Einzug wichtig dem Versicherer die neue Wohnfläche und gegebenenfalls den geänderten Hausratswert mitzuteilen. Unter Umständen wirkt sich der neue Wohnort auch auf den Vertrag aus. Denn zieht der Versicherte etwa von einem Dorf in die Großstadt, kann es sein, dass er deutlich höhere Prämien zahlen muss. In einem solchen Fall gilt: Steigt der Prämiensatz durch den Umzug in einen höheren Tarif, besteht bei der Hausratversicherung ein Sonderkündigungsrecht.
Wichtig zu beachten: Wurde nur der Grundschutz vereinbart, ist der Hausrat nicht gegen alle Gefahren versichert. Ein Beispiel: Direkter Einschlag von Blitz ist meist im Grundschutz versichert. Nicht versichert sind aber Schäden, die durch elektrische Überspannung im Stromnetz entstehen. Da Haushalte heute aber oft über viele elektronische Geräte verfügen, kann eine Zusatzdeckung sinnvoll sein. Hier benötigt man einfach die Klausel Überspannungsschäden durch Blitz.