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Handy-Abofalle: Widersprechen und nicht zahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wenn mit dem Handy aus Versehen eine Abofalle ausgelöst wurde, sollte man per Einschreiben beim Mobilfunkanbieter Widerspruch einlegen. "Wenn Sie nichts bestellt haben, brauchen Sie auch nichts zu bezahlen", erläutert die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 10/2016).

Wer zum Beispiel auf seiner Handyrechnung eine hohe Abbuchung von einem Drittanbieter entdeckt, weil er auf ein Werbebanner geklickt hat, hat keinen gültigen Vertrag geschlossen. Dafür sei ein Button notwendig, der auf einen Kauf hinweist - zum Beispiel mit der Aufschrift «zahlungspflichtig bestellen».

Bei dem Drittanbieter reiche es, per Mail oder Brief Widerspruch einzulegen und festzustellen, dass kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Alles weitere laufe über den Provider, der auch die Abbuchung vornimmt. «Setzen Sie dem Mobilfunkanbieter eine Frist von zwei Wochen, um das Geld zurückzuüberweisen», raten die Warentester.

Anderenfalls könne man sich innerhalb von acht Wochen auch das Geld über die Bank zurückholen. Eine weitere Möglichkeit sei es, wegen Betruges Anzeige gegen den Drittanbieter zu erstatten.