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Wohn-Riester: Staatliche Förderung mit Fallstricken

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bremen - Der Wohn-Riester ist beliebt: Allein im letzten Jahr haben 294.000 Menschen einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. In den ersten drei Monaten dieses Jahres kamen nach Angaben der Bundesregierung noch einmal 53.000 Neuverträge hinzu. Damit gab es Ende März 2011 insgesamt 544.000 Verträge, mit denen Bundesbürger sich Geld vom Staat fürs Eigenheim gesichert haben.

Doch der Eindruck dieser Zahlen täuscht, findet Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen. Denn viele dieser Verträge seien Bausparverträge. "Wohn-Riester ist aber im Kern die staatliche Förderung von Tilgungsleistungen", erklärt der Experte. In gewisser Weise betrieben die Bausparkassen also einen Etikettenschwindel.

Das sieht Andreas Zehnder allerdings anders. Er ist der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Privaten Bausparkassen. Der Anteil der reinen Riester-Darlehen liege derzeit bei rund zehn Prozent, sagt er. Aber: "Zunächst wird überwiegend vorgespart. Das ist die Basis einer soliden Finanzierung."

Zudem hätten die übrigen 90 Prozent der geförderten Verträge eine Darlehensoption. Das heißt: Der Anteil der Riester-Darlehen wird im Laufe der Zeit steigen. Das jedoch bezweifelt Schwarz. "Wir befürchten, dass ein großer Teil der Verträge niemals Bestandteil einer Finanzierung wird und sich deshalb als eine miserabel verzinste Form der Altersvorsorge entpuppen wird."

Dennoch: Mit dem Wohn-Riester kämen Menschen schneller zum Eigentum, räumt auch Hartmut Schwarz ein. Das sei für die Altersvorsorge wichtig, ergänzt Andreas Zehnder. "Rentnerhaushalte, die in den eigenen vier Wänden statt zur Miete leben, sparen im Schnitt monatlich 518 Euro - das entspricht einem Drittel ihrer gesetzlichen Rente." Damit bleibe mehr Geld für die Lebenshaltung.

Im Prinzip funktioniert die Eigenheimrente wie andere Riester-Verträge auch

Die staatliche Förderung hilft, Immobilienkredite schneller abzutragen. Nimmt etwa ein Ehepaar mit einem Kind und einem jährlichen Bruttoeinkommen von 70.000 Euro einen Kredit über 200.000 Euro auf, kann das Paar mit einem Riester-Darlehen schon nach 25 Jahren schuldenfrei sein, rechnen die Experten der Stiftung Warentest in der Zeitschrift "Finanztest" vor (Ausgabe 6/2011). Mit einem ungeförderten Darlehen hätte es dann noch rund 57.000 Euro Schulden.

Im Prinzip funktioniert die Eigenheimrente wie andere Riester-Verträge auch: Um die volle Förderung zu bekommen, müssen mindestens vier Prozent des Vorjahresbrutto-Einkommens als Tilgung in das Darlehen fließen, maximal dürfen es 2100 Euro sein. Dann bekommt der Vertragsinhaber eine jährliche Grundzulage von 154 Euro. Ist er bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre, gibt es im ersten Jahr einmalig einen Bonus von 200 Euro. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage, die zwischen 185 und 300 Euro pro Kind liegt.

"Die Förderung ist mitunter kompliziert"

Allerdings lauern beim Wohn-Riester einige Fallen. "Die Förderung ist mitunter kompliziert", kritisiert Verbraucherschützer Schwarz. So muss etwa ein Wohnförderkonto angelegt werden. Dieses Konto habe aber mit einem Darlehenskonto bei der Bank nichts zu tun, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Während sich der Betrag auf dem Darlehenskonto nach und nach reduziert, werde das Wohnförderkonto aufgebaut. Der Grund: Hier werden die jährlichen Tilgungsleistungen und die erhaltene Förderung eingebucht. Hinzu kommt ein Zinssatz von jährlich zwei Prozent.

Dieses Konto muss spätestens mit 68 Jahren aufgelöst und das im Laufe der Jahre aufsummierte Kapital versteuert werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Betrag wird auf einmal versteuert. Dann gibt es einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Steuerschuld wird auf maximal 17 Jahre bis zum 85. Lebensjahr des Kunden verteilt.

"Die nachgelagerte Besteuerung ist für viele Verbraucher ein Problem", sagt Hartmut Schwarz. "Denn sie haben ja nur Schulden abgetragen und nichts angespart." Daher müssen Kunden sich schon im Beratungsgespräch auch mit dieser Frage befassen: "Sie sollten sich genau ausrechnen lassen, ob sich die Förderung für sie auszahlt."

Auch andere Punkte müssen Kunden bei Wohn-Riester-Verträgen bedenken. Was passiert etwa, wenn man aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen umziehen und das Haus verkaufen oder vermieten muss? "In diesem Fall besteht die Gefahr, dass der Wert des Wohnförderkontos auf einen Schlag nachgezahlt werden muss", heißt es in der "Finanztest". Allerdings kann man dieses Problem lösen: Wer innerhalb von vier Jahren in eine neue selbst genutzte Immobilie einzieht, behält die Förderung. "Dazu zählt auch der Kauf eines Dauerwohnrechts in einem Senioren- oder Pflegeheim."

Solche Fragen schrecken viele Kunden ab. "Wäre die Eigenheimrente einfacher, wäre die Akzeptanz sicher noch größer", glaubt Andreas Zehnder. Verbraucher sollten dennoch keine Angst vor Wohn-Riester haben. "Man sollte mit Neugier an die Sache rangehen", sagt Schwarz.