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Versicherer passen Rürup-Verträge an - auf Nachteile achten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Henstedt-Ulzburg - Viele Besitzer von Rürup-Verträgen finden derzeit Post von ihrem Anbieter im Briefkasten. Grund: Nicht alle Policen erfüllen die Voraussetzungen, um weiterhin die staatliche Förderung zu bekommen. Deshalb passen die Versicherungsgesellschaften ihre Bedingungen an. Der Bund der Versicherten (BdV) rät jedoch, dabei auf mögliche Nachteile zu achten, die sich aus der Vertragsänderung ergeben können. Denn neben den für die Zertifizierung erforderlichen Vertragsänderungen schöben viele Versicherer ihren Kunden auch Vertragsänderungen unter, die nichts mit der Zertifizierung zu tun hätten.

Falls die Versicherer solche Modifizierungen nicht eindeutig gekennzeichnet haben, sollten die Verbraucher von den Gesellschaften eine schriftliche Erklärung über die nicht zwingend erforderlichen Änderungen verlangen. Veränderungen werden etwa notwendig, wenn der Rürup-Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert ist. Da sich die Leistungen dieser Zusatzversicherung an der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren sollen, müssen darüber hinausgehende Zahlungen gestrichen werden.

Das gilt zum Beispiel für die "Soforthilfe": War bisher ein Kapitalbetrag vereinbart, der sofort bei Eintritt der Berufsunfähigkeit fällig wird, entfällt dieser jetzt. Gleichzeitig reduzieren die Versicherer aber nicht die Beiträge - ein Vorgehen, gegen das der BdV vorgehen will.