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Vermögenswirksame Leistungen: Geld von Chef und Staat

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hannover - Viele Arbeitnehmer können Vermögenswirksame Leistungen (VL) von ihrem Unternehmen erhalten. Vom Staat gibt es oftmals noch eine Zulage. Doch nur jeder sechste Haushalt in Deutschland nimmt VL in Anspruch.

Nur rund 15 Prozent aller deutschen Haushalte nutzen Vermögenswirksame Leistungen, wie die Studie Verbrauchs- und Medienanalyse herausgefunden hat. Dies liege oft an der Unwissenheit der Arbeitnehmer, glaubt Frank Tammen, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover: "Wenn ich in der Beratung von Vermögenswirksamen Leistungen spreche, dann schaue ich häufig in leere Augen."

Tatsächlich haben nicht alle Arbeitnehmer Anspruch. Nur wenn es ausdrücklich im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt ist, gibt es Vermögenswirksame Leistungen. Laut der von der Stiftung Warentest herausgegebenen Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 4/2011) bekommen Beamte etwa 6,65 Euro im Monat, Mitarbeiter der Eisen- und Stahlindustrie sowie im Kraftfahrzeug-Gewerbe 26,59 Euro und Banker 40 Euro.

Nicht jeder Arbeitgeber zahlt

"Das ist ein Geschenk vom Arbeitgeber", erklärt Tammen. Und das sollte man seiner Meinung nach unbedingt annehmen, da die Zahlung nicht etwa an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist, wie viele Arbeitnehmer fälschlicherweise glauben. Diese Einkommensgrenzen gelten lediglich für die staatlichen Zulagen, die es bei der Anlage in bestimmten Anlagearten noch obendrauf gibt, erklärt Tammen: "Die staatliche Förderung ist sozusagen das Sahnehäubchen."

Allerdings zahlt längst nicht jeder Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen. Andere geben den Zuschuss nur noch dann, wenn die VL in eine betriebliche Altersversorgung gesteckt werden. Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, ein solches Angebot anzunehmen: "Mit der betrieblichen Altersvorsorge erhöhen die Verbraucher ihr Einkommen im Alter." Die Alternative, auf das Geld zu verzichten, mache in der Regel keinen Sinn. "Allerdings sollten sich die Verbraucher die Vertragsmodalitäten genau anschauen und gegebenenfalls Zusatzleistungen vereinbaren, beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung."

Arbeitnehmersparzulage - die Förderung vom Staat

Die wichtigste Förderung vom Staat, die Arbeitnehmersparzulage, wird dann gezahlt, wenn Ledige nicht mehr als 17 900 Euro oder Verheiratete nicht mehr als 35 800 Euro im Jahr verdienen. Allerdings nur, wenn man das Geld in einen Bausparvertrag steckt oder davon einen Baukredit tilgt. Beim Aktienfondssparen liegt die Grenze für Alleinstehende bei 20 000 Euro beziehungsweise für Ehepaare bei 40 000 Euro.

Verbraucherschützer Tammen rät Geringverdienern, die staatliche Förderung auf jeden Fall mitzunehmen und zu einem der geförderten Produkte zu greifen. Für welches man sich entscheidet, hängt von der persönlichen Risikobereitschaft ab. "Der Risikobewusste investiert eher in einen Aktienfonds, der andere eher in einen Bausparvertrag." Laut "Finanztest" können sich Sparer beim besten Bauspar-Angebot über eine Rendite von 3,35 Prozent freuen.

Sparformen

Anlegern, die keinen Anspruch auf staatliche Zulagen haben, rät Verbraucherschützer Tammen, in einen VL-Banksparplan zu investieren. Laut Stiftung Warentest können Anleger hier beim besten Anbieter nach sieben Jahren eine Rendite von 3,48 Prozent erwarten.

Von Aktienfonds rät der Experte bei Arbeitnehmern, die nicht zulageberechtigt sind, eher ab, weil der Anleger hier nur auf eine beschränkte Anzahl von Produkten zugreifen kann, die für Vermögenswirksame Leistungen zugelassen sind. "Wenn ich in Aktienfonds investieren möchte, dann würde ich das in diesem Fall außerhalb der Vermögenswirksamen Leistungen machen."

Egal für welche Anlageform man sich auch entscheidet: Der Arbeitgeber zahlt das Geld direkt auf ein von dem Mitarbeiter benanntes Sparvertragskonto ein. Sieben Jahre läuft ein VL-Vertrag. "Allerdings werden nur sechs Jahre Beiträge eingezahlt, ein Jahr ruht der Vertrag", sagt Annabel Oelmann: "Verbraucher sollten sich daher frühzeitig um einen neuen Vertrag kümmern."

Alle Zulagenberechtigten müssen beachten, dass die Arbeitnehmersparzulage nicht automatisch kommt, wie Oelmann erklärt: "Sie muss jedes Jahr mit der Steuererklärung beantragt werden. Das Geldinstitut gibt den Kunden dazu eine nötige Bescheinigung, die der Steuererklärung hinzugefügt werden muss."