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US-Firma fordert Lizenzgebühren für Euroscheine

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe - Auch wenn der Eurokurs sinkt - die Geldscheine könnten bald teuerer werden. Hintergrund dieses scheinbaren Widerspruchs: Eine Firma aus den USA behauptet, dass der Druck der Euro-Banknoten ein von ihrer gehaltenes Patent verletze. Wenn die Amerikaner Erfolg haben, könnten sie für den Druck der Geldscheine Lizenzgebühren verlangen. Diesen Donnerstag verhandelt Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darüber, ob das Patent gültig ist.

Das geschützte Verfahren soll verhindern, dass Geldscheine oder Dokumente originalgetreu kopiert werden können. Grob gesagt geht es darum, dass die Bilder auf Geldscheinen in einer Art und Weise mit einem Druckmuster überlagert werden, dass beim Anfertigen einer Kopie sichtbare Schlieren und Verfärbungen entstehen. Für dieses Verfahren wurde der Firma "Document Security Systems" (DSS) aus dem US- Bundesstaat New York im Jahr 2004 ein Europäisches Patent erteilt.

Im folgenden Jahr reichte DSS beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage ein: Die Europäische Zentralbank (EZB) habe über 30 Milliarden Banknoten ohne Lizenz drucken lassen. Hierfür wollte DSS eine "angemessene Entschädigung". Das Gericht erster Instanz erklärte sich jedoch für unzuständig: Für Patentstreitigkeiten seien die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten zuständig.

Die EZB schlug zurück: "Sie versucht, das Patent tot zu machen", sagt der Karlsruher Rechtsanwalt Volkert Vorwerk, der DSS vor dem BGH vertritt. 2006 reichte die EZB in neun EU-Staaten Klagen ein, um das Patent der Amerikaner für nichtig erklären zu lassen. Die EZB behauptet, das Patent sei gar nicht erst gültig: Die Patentunterlagen allein würden nicht genügen, um die patentierte Technik ausreichend zu beschreiben. Außerdem sei das Verfahren nicht neu: Bereits 1976 sei eine Schweizer Banknote mit den gleichen Eigenschaften hergestellt worden.

Nun hat eine juristische Feldschlacht in neun Ländern begonnen - bislang mit unterschiedlichen Ergebnissen: Londoner Richter vernichteten das Patent, auch in Italien und Frankreich wurde das Patent nach Angaben der EZB für ungültig erklärt. Im Spanien und den Niederlanden scheiterte die EZB hingegen in erster Instanz - und ebenso vor dem Bundespatentgericht in München. Diese Entscheidung will die EZB nun vor dem BGH revidieren lassen.

Auch wenn derzeit niemand sagen will, was die Lizenzgebühren kosten würden - klar ist, es geht um viel Geld. Die EZB gibt offiziell keinen Kommentar zu den laufenden Verfahren ab. Experten rechnen mit einem zweistelligen Millionenbetrag, vielleicht auch mehr.

Die Euro-Scheine werden von den nationalen Notenbanken der Euro- Mitgliedsstaaten hergestellt. Die Deutsche Bundesbank beschafft etwa 27 Prozent des europäischen Gesamtbedarfs, das sind derzeit ca. zwei Milliarden Banknoten pro Jahr.

Für eine grobe Schätzung kann man jetzt anfangen zu rechnen: Die durchschnittlichen Herstellungskosten für eine Banknote betragen nach Angaben der Bundesbank etwa acht Cent - das macht 160 Millionen Euro insgesamt. Der schwierigste Teil: Welche Lizenzgebühr wäre angemessen? Ein Betrag zwischen einem und drei Prozent der Herstellungskosten könnte angemessen sein, sagt der Hamburger Patentanwalt Prof. Stefan Sasse. Das wären zwischen 1,6 und 4,8 Millionen Euro pro Jahr für die deutsche Produktion.

Für die Frage nach dem Schadensersatz ist die Verhandlung vor dem BGH ist allerdings nur eine Zwischenstation: Im Moment geht es nur darum, ob das Patent überhaupt gültig ist. Bestätigt der BGH die Gültigkeit des Patents, so müsste DSS erneut klagen.