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SCHUFA-Auskunft einmal jährlich kostenlos

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Halle/Saale - Wie die Verbraucherzentrale Sachen-Anhalt berichtet, können Verbraucher künftig einmal jährlich eine Information darüber verlangen, welche persönlichen Daten Auskunfteien über sie gespeichert haben. Möglich wird dies im Zuge der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, das zum 1. April 2010 in Kraft tritt. Die gesetzliche Neuregelung verbessert die Informationsrechte der Verbraucher über Verfahren zur Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit.

Die Verbraucher sollten dieses kostenfreie Auskunftsrecht aktiv nutzen, rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. So können Verbraucher die über sie gespeicherten Daten prüfen, fehlerhafte Bewertungen leichter aufdecken und Korrekturen verlangen. Schließlich können sich Fehler manchmal existenziell auf Kredit- oder Vertragsentscheidungen auswirken.

Banken, Versandhändler, Telekommunikationsfirmen und viele andere Branchen nutzen so genannte Score-Werte, um die Bonität der Kunden einzuschätzen. Eine automatische Bonitätsprüfung wird durchgeführt, die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems ermitteln, ein Score-Wert errechnet.

Die Art der Ermittlung der Score-Werte war bisher weitgehend ungeregelt und für Verbraucher zumeist unbekannt. Künftig soll das Verfahren transparenter werden. Das Bundesdatenschutzgesetz legt nun allgemein fest, welche Daten für die Berechnung verwendet werden dürfen.

Wichtig ist es für alle Verbraucher überprüfen zu können, ob die zur Person gespeicherten Daten korrekt sind. Da sich in der Vergangenheit immer wieder offenbart hat, dass fehlerhafte Daten zu einer falschen Bewertung geführt haben, sollten Verbraucher von ihrem Recht auf kostenfreie Auskunft regen Gebrauch machen. Musterschreiben zum Auskunftsrecht bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite www.vzsa.de und in allen Beratungsstellen.