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Riester-Rente: Beim Abschluss schon an Auszahlung denken

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Wer einen Riester-Vertrag abschließen möchte, sollte sich bereits vor Vertragsunterzeichnung über die Art der Auszahlung Gedanken machen. Entscheiden könne sich der Anleger zwischen verschiedenen Auszahlplänen, wie die Aktion der Fondsgesellschaften "Finanzwissen für alle" erklärt.

Generell gilt allerdings: Bei allen staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen dürfen nur 30 Prozent des Angesparten sofort auf einen Schlag entnommen werden.

Sparer mit einer Riester-Rentenversicherung erhalten das restliche Geld anschließend als feste monatliche Rente. Bei Fondssparplänen können Anleger bei dem Auszahlplan wählen: Entweder der Betrag bleibt gleich oder steigt leicht. Zudem wird hier mit Beginn der Entnahme in der Regel auch eine Leibrentenversicherung abgeschlossen. Diese sichert die zugesagten monatlichen Zahlungen über das 85. Lebensjahr hinaus bis ans Lebensende. Verstirbt der Riester-Fondssparer vor dem 85. Lebensjahr, wird das Restvermögen des Auszahlplans vererbt.