Restschuldpolice: Keine Leistung bei vorvertraglichem Versicherungsfall
Stand: 02.11.2010
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Dresden - Restschuldversicherungen werden gerne zusätzlich zu Kreditverträgen angeboten. Der Sinn der oftmals überteuerten Policen ist dabei nicht selten zweifelhaft. Das zeigt auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (AZ: 7 U 0774/10). Demnach muss die Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit nicht zahlen, wenn diese bereits bei Vertragsschluss vorliegt - auch dann, wenn diese Einschränkung nicht deutlich aus den Versicherungsbedingungen hervorgeht.
Die Richter waren der Meinung, dass es selbstverständlich sei, dass Versicherungsschutz bei einer Restschuldversicherung immer nur für ungewisse und nicht für bereits eingetretene Versicherungsfälle gewährt werden kann. Damit musste die Versicherung für den Betroffenen keine Zahlungen übernehmen.