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Lebensversicherer bekommen Unterstützung vom Staat

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Lebensversicherer dürfen auf Unterstützung vom Staat hoffen. Am Donnerstagabend beschloss der Bundestag ein Gesetz, wonach Versicherer bestimmte Bewertungsreserven anders einstufen können, ohne ihre Kunden daran zu beteiligen. Als Bewertungsreserve wird die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert einer Kapitalanlage und deren Kaufpreis bezeichnet. Einen bestimmten Teil davon müssen Versicherungen an Kunden auszahlen.

Laut Gesetz müssen die Versicherer ihr Geld in als sicher geltenden Papieren anlegen. Daher werden oft Bundesanleihen gewählt, die derzeit aber nur sehr niedrige Zinsen abwerfen. Gleichzeitig müssen die Versicherer ihren Kunden einen bestimmten Garantiezins auszahlen. So sinke "die Rendite der Kapitalanlagen schneller als die durchschnittlichen Zinsverpflichtungen gegenüber den Kunden", heißt es in einem Papier es Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsfinanzausschuss, das dapd vorliegt.

Das Vorhaben war kurzfristig an ein Gesetz angedockt worden, das längere Übergangsfristen bei der Nutzung deutscher Bankverbindungen vorsieht. Laut EU-Verordnung sollen ab dem 1. Februar 2014 nur noch die europäischen Verfahren für Banküberweisungen und Lastschriften (SEPA) und damit nur noch die internationale Kontokennung IBAN gelten. Allerdings sind Übergangsregelungen bis zum 1. Februar 2016 geplant, die der Bundestag nun auch beschloss.

Die neue 22stellige SEPA-Nummer soll an die Stelle der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl treten und den Zahlungsverkehr in Europa erleichtern.